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Ausländischer Führerschein
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в ответ maks-maks 06.07.16 03:29, Последний раз изменено 15.07.16 18:58 (-Fahrlehrer-)
А зачем права ЕС вообще менять?
а вот вот так взять и в закон заглянуть???
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
§ 29 Ausländische Fahrerlaubnisse
(1)....
Begründet der
Inhaber einer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum erteilten Fahrerlaubnis einen ordentlichen Wohnsitz im
Inland, richtet sich seine weitere Berechtigung zum Führen von
Kraftfahrzeugen nach § 28. Begründet der Inhaber einer in einem anderen
Staat erteilten Fahrerlaubnis einen ordentlichen Wohnsitz im Inland, besteht die Berechtigung noch sechs Monate.
http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__2...