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Ausländischer Führerschein

15.07.16 18:55
Re: Ausländischer Führerschein
 
-Fahrlehrer- постоялец
-Fahrlehrer-
in Antwort maks-maks 06.07.16 03:29, Zuletzt geändert 15.07.16 18:58 (-Fahrlehrer-)
А зачем права ЕС вообще менять?


а вот вот так взять и в закон заглянуть???


Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)

§ 29 Ausländische Fahrerlaubnisse

(1)....

Begründet der

Inhaber einer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder

einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen

Wirtschaftsraum erteilten Fahrerlaubnis einen ordentlichen Wohnsitz im

Inland, richtet sich seine weitere Berechtigung zum Führen von

Kraftfahrzeugen nach § 28. Begründet der Inhaber einer in einem anderen

Staat erteilten Fahrerlaubnis einen ordentlichen Wohnsitz im Inland, besteht die Berechtigung noch sechs Monate.

http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__2...




 

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