Freiberufler Selbstständige vs GmbH
Уважаемые форумчане, если кто располагает информацией, киньте пожалуйста ссылкой и/или поделитесь своим опытом:
Как и на какие налоги меняется ведение Buchhaltung, если фрайберуфлер хочет из Selbstständige сделать GmbH? Ориентировочно годовые Einkommen ~150'000€. Надоело Gewerbesteuer платить.
Спасибо за ответы.
Платят к сожалению, когда доходы выше чем 24500, это Freibetrag, а все что сверх - wilkommen к налогу.
Gewerbesteuer платят Gewerbetreibende. Freiberufler НЕТ. Это привилегированная каста😊
Как только начиналась деятельность, и прислали потом штоербешайд, я тоже так думала и писала видершпрух, на что пришел ответ из штоерамта, что обязаны платить, то же самое объяснил штоербератер.
А я бы с радостью не платила, столько денег собаке под хвост 😕 может у Вас какая-нибудь ссылка на закон есть?
и прислали потом штоербешайд
В Einkommensteuerbescheid'e стоит чёрным по белому "Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit" и приходится платить Gewerbesteuer???
Может Вы не Freiberufler?
хочет из Selbstständige сделать GmbH? Надоело Gewerbesteuer платить.
неверной дорогой идете, товарищ. А точнее - в прямо противоположном направлении. У ГмбХ ведь гевербештойр- обязанность и даже того фрайбетрага 24500 нету... И зачета в Ertragssteuer тоже нет.
Может она Einkommensteuer хочет экономить? Вся экономия уйдёт на оформления, на ШБ, напубликации отчетности и т.п., нет?
Все зависит от того, какой род деятельности у вас. Возможны варианты, когда Вы считаете, что вы Freiberufler ,но ваш род деятельности по мнению фин. ведомства не является freiberufliche Tätigkeit.
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html
Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind
- 1.
- Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. 2Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe. 3Ein Angehöriger eines freien Berufs im Sinne der Sätze 1 und 2 ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient; Voraussetzung ist, dass er auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird. 4Eine Vertretung im Fall vorübergehender Verhinderung steht der Annahme einer leitenden und eigenverantwortlichen Tätigkeit nicht entgegen;
- 2.
Einkünfte der Einnehmer einer staatlichen Lotterie, wenn sie nicht Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind;
- 3.
Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit, z. B. Vergütungen für die Vollstreckung von Testamenten, für Vermögensverwaltung und für die Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied;
- 4.
Einkünfte, die ein Beteiligter an einer vermögensverwaltenden Gesellschaft oder Gemeinschaft, deren Zweck im Erwerb, Halten und in der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften besteht, als Vergütung für Leistungen zur Förderung des Gesellschafts- oder Gemeinschaftszwecks erzielt, wenn der Anspruch auf die Vergütung unter der Voraussetzung eingeräumt worden ist, dass die Gesellschafter oder Gemeinschafter ihr eingezahltes Kapital vollständig zurückerhalten haben; § 15 Absatz 3 ist nicht anzuwenden.
(2) Einkünfte nach Absatz 1 sind auch dann steuerpflichtig, wenn es sich nur um eine vorübergehende Tätigkeit handelt.
(3) 1Zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit gehört auch der Gewinn, der bei der Veräußerung des Vermögens oder eines selbständigen Teils des Vermögens oder eines Anteils am Vermögen erzielt wird, das der selbständigen Arbeit dient. 2§ 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 und Absatz 1 Satz 2 sowie Absatz 2 bis 4 gilt entsprechend.
(4) 1§ 13 Absatz 5 gilt entsprechend, sofern das Grundstück im Veranlagungszeitraum 1986 zu einem der selbständigen Arbeit dienenden Betriebsvermögen gehört hat. 2§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Absatz 1a, Absatz 2 Satz 2 und 3, §§ 15a und 15b sind entsprechend anzuwenden.
https://www.selbststaendig.de/unterschied-gewerbe-anmelden...
Laut Gewerbeordnung ist der Begriff des Gewerbetreibenden oder des Gewerbebetriebs nicht definiert. Im Einkommensteuergesetz findet sich in § 15 Absatz 2 eine genauere Beschreibung.
„Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist.“
Gewerbe sind beispielsweise Handwerks- und Industriebetriebe, Handelsbetriebe, die Tätigkeit als Vermittler oder Gaststättenbetriebe.
Darüber hinaus gibt es noch Gewerbebetriebe kraft Rechtsform. Die AG oder die GmbH zählen aufgrund ihrer Rechtsform als Kapitalgesellschaft als Gewerbebetrieb. Die ausgeübte Tätigkeit ist dabei zweitrangig.
Software Entwicklung (IT фрилансер). Уж как по мне фрайберуфлее не бывает, но у штоерамта свое мнение на этот счет.
Не всё так просто. Почитайте тут: http://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenfor...
Может, в Handelskammer обратиться за разъяснением?…
Стаж за этим имеется как минимум 10 лет, соответствующих 2 высших образования...
Попробовать можно, но в принципе достаточно и экспертизы нормального штеербератера. Но если Ваш считает, что всё со стороны ФА корректно, то и ИХК не поможет.
Гевербештоер не через фа идет (что меня очень удивило), а через штадтбюро (все бешайды, переписка и прочая "торговля" идет от них. Сначала и штоербератер был моего мнения, что фрайберуфлер сельбстштендигер не платит гевербе. Когда штадтбюро отбросили мой видершпрух нв бешайд, то он пожал плечами - "надо - значит надо". Ни один, ни другой не указали на конкретный закон - это меня и смущает. Хандельскаммер тоже получает деньги от нас, поэтому и думаю туда на бератунг зайти - по сути за эти деньги еще ничего не делал, я так и не поняла до конца назначение взносов туда.
Стаж за этим имеется как минимум 10 лет, соответствующих 2 высших образования...
Посмотрите ссылку:https://www.steuertipps.de/selbststaendig-freiberufler/the...
Там есть Urteilsliste.
А, так как бэ из одной отрасли: сам Software Architekt :)
Но все знакомые либо фирмы и формочки свои имеют либо наемные. Потому у всех есть гевербэ Но как пишут, есть возможность в зависимости от софта и специализации как быть Фрай беруфлером так и не быть.
https://www.gewerbeanmeldung.de/gewerbe-anmelden/softwaree...
Ein Hochschulstudium kann sich als formale Legitimation erweisen, es ist aber keine Pflicht, denn auch autodidaktische Quereinsteiger können den Status des Freiberuflers erlangen. Wer sich hauptsächlich mit Systemsoftware und –technik befasst, übt in der Regel eine freiberufliche Tätigkeit aus (vorausgesetzt im Leistungsangebot finden sich keine weiteren Schwerpunkte). Wer allerdings als Freelancer in diesem Bereich ausschließlich Anwendungssoftware wie mobile Apps programmiert, wird unter Umständen ein Gewerbe anmelden müssen. Als generelle Orientierung kann die
wichtige Feststellung des Bundesfinanzhofes herangezogen werden: Demnach ist bei einem Softwareentwickler eher von einer freiberuflichen Tätigkeit auszugehen, wenn komplexe Lösungen erarbeitet werden, die einer ingenieursähnlichen Herangehensweise bedürfen...
Im Jahr 2012 hatte das Oberverwaltungsgericht in Niedersachsenentschieden, dass es sich bei einem selbstständig arbeitenden Softwareentwickler nicht um einen Freiberufler, sondern um einen Gewerbetreibenden handelt. Der Selbstständige war ein Diplom-Wirtschaftsinformatiker, der sich schwerpunktmäßig der Softwareentwicklung im Bereich von Multimedia und Datenbanken widmete. Nach einer Ummeldung war der Softwareentwickler aufgefordert worden, ein Gewerbe anzumelden. Er klagte gegen diesen Bescheid und vertrat die Auffassung, eine freiberufliche Tätigkeit auszuüben, da er eine ‚ingenieurvergleichbare‘ Tätigkeit ausübe, in der er individuelle Softwarelösungen erstelle. Das Oberverwaltungsgericht widersprach dieser Auffassung: Es argumentierte, dass die überwiegenden Voraussetzungen für eine
freiberufliche Tätigkeit nicht vorliegen. Aus der Sicht des Gerichts mangele es insbesondere an fachlicher Unabhängigkeit sowie einer nicht hinreichenden Eigenverantwortlichkeit. Das Gericht hat auch darauf hingewiesen, dass rein objektiv kein Hochschulabschluss für eine freiberufliche Tätigkeit notwendig ist. Im Jahre 2009 noch hatte der Bundesfinanzhof geurteilt bzw. anerkannt, dass Systemadministratoren, Softwareentwickler sowie IT-Projektleiter Freiberufler sein können, sofern das Leistungsangebot mit der methodischen Vorgehensweise eines Ingenieurs vergleichbar ist. Die Rechtsprechung sendet also zum Teil unterschiedliche Signale. In jedem Falle ist es möglich, als Softwareentwickler keine Gewerbeanmeldung vornehmen zu müssen. Sofern ein Gewerbe anzumelden ist, unterliegt dies keiner besonderen Erlaubnispflicht oder Überwachungsbedürftigkeit. Es reicht, vor Aufnahme der Tätigkeit (oder aber spätestens 14 Tage danach) beim zuständigen Gewerbeamt den entsprechenden Antrag einzureichen
Может Вы не Freiberufler?
конечно нет, так решил ФА, а ТС имеет другое мнение, но кого оно интересует..
вообще подход ТС к данному вопросу очень странный..
конечно нет, так решил ФА,
Но ТС считает, что это решило штадтбюро. Может, она сама сначала пошла там и зарегистрировала Gewerbe. Странный штоербератер, пишущий видершпрухи не в ФА , а в штадтбюро.
конечно , эта тема была не раз уже, там у ИТ очень тонкая граница, надо очень конкретно описать
деятельность фрайберуфлера (если она есть конечно) - а это при таких оборотах и недорого
поручить специалисту, и конечно делать надо БЫЛО до того, а не после..