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Freiberufler Selbstständige vs GmbH

18.05.18 00:02
Re: Freiberufler Selbstständige vs GmbH
 
Pro@Auto коренной житель
в ответ Fishb 17.05.18 23:30

А, так как бэ из одной отрасли: сам Software Architekt :)

Но все знакомые либо фирмы и формочки свои имеют либо наемные. Потому у всех есть гевербэ Но как пишут, есть возможность в зависимости от софта и специализации как быть Фрай беруфлером так и не быть.


https://www.gewerbeanmeldung.de/gewerbe-anmelden/softwaree...

Ein Hochschulstudium kann sich als formale Legitimation erweisen, es ist aber keine Pflicht, denn auch autodidaktische Quereinsteiger können den Status des Freiberuflers erlangen. Wer sich hauptsächlich mit Systemsoftware und –technik befasst, übt in der Regel eine freiberufliche Tätigkeit aus (vorausgesetzt im Leistungsangebot finden sich keine weiteren Schwerpunkte). Wer allerdings als Freelancer in diesem Bereich ausschließlich Anwendungssoftware wie mobile Apps programmiert, wird unter Umständen ein Gewerbe anmelden müssen. Als generelle Orientierung kann die wichtige Feststellung des Bundesfinanzhofes herangezogen werden: Demnach ist bei einem Softwareentwickler eher von einer freiberuflichen Tätigkeit auszugehen, wenn komplexe Lösungen erarbeitet werden, die einer ingenieursähnlichen Herangehensweise bedürfen...


Im Jahr 2012 hatte das Oberverwaltungsgericht in Niedersachsenentschieden, dass es sich bei einem selbstständig arbeitenden Softwareentwickler nicht um einen Freiberufler, sondern um einen Gewerbetreibenden handelt. Der Selbstständige war ein Diplom-Wirtschaftsinformatiker, der sich schwerpunktmäßig der Softwareentwicklung im Bereich von Multimedia und Datenbanken widmete. Nach einer Ummeldung war der Softwareentwickler aufgefordert worden, ein Gewerbe anzumelden. Er klagte gegen diesen Bescheid und vertrat die Auffassung, eine freiberufliche Tätigkeit auszuüben, da er eine ‚ingenieurvergleichbare‘ Tätigkeit ausübe, in der er individuelle Softwarelösungen erstelle. Das Oberverwaltungsgericht widersprach dieser Auffassung: Es argumentierte, dass die überwiegenden Voraussetzungen für eine freiberufliche Tätigkeit nicht vorliegen. Aus der Sicht des Gerichts mangele es insbesondere an fachlicher Unabhängigkeit sowie einer nicht hinreichenden Eigenverantwortlichkeit. Das Gericht hat auch darauf hingewiesen, dass rein objektiv kein Hochschulabschluss für eine freiberufliche Tätigkeit notwendig ist. Im Jahre 2009 noch hatte der Bundesfinanzhof geurteilt bzw. anerkannt, dass Systemadministratoren, Softwareentwickler sowie IT-Projektleiter Freiberufler sein können, sofern das Leistungsangebot mit der methodischen Vorgehensweise eines Ingenieurs vergleichbar ist. Die Rechtsprechung sendet also zum Teil unterschiedliche Signale. In jedem Falle ist es möglich, als Softwareentwickler keine Gewerbeanmeldung vornehmen zu müssen. Sofern ein Gewerbe anzumelden ist, unterliegt dies keiner besonderen Erlaubnispflicht oder Überwachungsbedürftigkeit. Es reicht, vor Aufnahme der Tätigkeit (oder aber spätestens 14 Tage danach) beim zuständigen Gewerbeamt den entsprechenden Antrag einzureichen


Der Gesetzgeber wird alles tun, damit seine Systeme finanzkräftig bleiben.(c) https://m.youtube.com/watch?v=aWki_JEWXoo
 

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