Вернуть деньги за билеты у Easyjet
Was geschieht, wenn mein Flug wegen Corona gestrichen wird?
Streicht Ihre Fluggesellschaft Ihren Flug infolge der Corona-Krise, können Sie den Ticketpreis zurückverlangen. An sich kann Flugpassagieren darüber hinaus eine Entschädigung wegen Annullierung ihres Fluges nach der EU-Fluggastrechteverordnung zustehen, sofern Hintergrund der Ausfälle betriebswirtschaftliche Gründe wie mangelnde Nachfrage sind und nicht Umstände, für die die Fluggesellschaft nichts kann, wie Einreiseverbote (mehr dazu in unserem Special Fluggastrechte: Der Weg zur Entschädigung).
Allerdings ändert das Coronavirus auch in diesem Bereich einiges: Es hat inzwischen zu vielen Flugannullierungen und sonstigen Reisebeschränkungen geführt. Die Europäische Kommission hat am 18. März 2020 in einer „Auslegungsleitlinie“ ihre Rechtsauffassung zu den Passagierrechten in Zeiten der Corona-Krise erklärt. Nach Ansicht der Kommission steht Fluggästen etwa dann keine Entschädigung zu, wenn Behörden bestimmte Flüge verbieten oder diese den Personenverkehr „in einer Weise untersagen, die de facto die Durchführung des betreffenden Flugs ausschließt“. Aber auch wenn die Fluggesellschaft die Annullierungsentscheidung selbst treffe, nachweislich „aus Gründen des Gesundheitsschutzes der Besatzung“, stehe dem Fluggast keine Entschädigung zu.
Allerdings stellt die Kommission auch klar: Die Airlines haben weiterhin die Pflicht, Fluggäste zu betreuen. Das heißt für Passagiere, die derzeit wegen einer Annullierung über Tage im Ausland feststecken: Die Fluggesellschaft muss sie auf ihre Kosten angemessen in einem Hotel unterbringen bis diese nach Hause können. Die Auslegungsleitlinien der EU-Kommission sind kein Gesetz, also für Gerichte nicht verbindlich. Sie werden von Richtern in Prozessen aber durchaus berücksichtigt.