Abmahnung nach Urheberrechtsverletzung
Стратегия поведения не раз озвучивалась в этой ветке и на других форумах
Вот еще одно описание стратегии Strategie für die Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnung...
Bestreitet der Anschlussinhaber seine Täterschaft und trägt er
gleichzeitig überzeugend vor, dass sein Anschluss zum Zeitpunkt der
Urheberrechtsverletzung von anderen namentlich benannten Personen
mitgenutzt wurde, erschüttert er die Täterschaftsvermutung. Dabei ist er
im Rahmen des Zumutbaren auch zu Nachforschungen verpflichtet. Diese
Nachforschungspflicht geht allerdings nicht so weit geht, einen
namentlich benannten Täter präsentieren zu müssen. Der Anschlussinhaber
muss nur alle ebenfalls als Täter in Betracht kommenden Personen
benennen.
Bei minderjährigen Kindern sollte der Anschlussinhaber
sofern zutreffend darlegen, dass sie von ihm eindringlich über das
Verbot der Teilnahme an Internet-Tauschbörsen belehrt wurden und
ausreichend einsichtig waren, das Verbot zu verstehen und zu befolgen.
Eine Überwachung der Mitbenutzer ist dem Anschlussinhaber im Regelfall nicht zuzumuten.