Сертификат ПМЖ
Allgemeine Geschäftsbedingungen
und Prüfungsordnung der telc gGmbH
15. Juli 2015
§ 11 Anfechtungen von Entscheidungen
1. Anträge von Prüfungsteilnehmern und -teilnehmerinnen, in denen Entscheidungen von Prüfungszentren,
Aufsichtspersonen, einzelnen Bewertern oder Bewerterinnen, Prüfern oder Prüferinnen oder der telc gGmbH angefochten werden, müssen innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse in Schriftform bei der telc gGmbH eingegangen sein (Ausstellungsdatum des Zertifikats bzw. Ergebnisbogens).
2. Der Antrag muss ausreichend begründet sein. Nicht ausreichend begründete Anträge kann die telc
gGmbH bereits aus diesem Grund zurückweisen. Der bloße Hinweis auf eine nicht erreichte Punktzahl
ist als Begründung nicht ausreichend.
3. Die telc gGmbH entscheidet über die Anträge. Erfolgt eine Neubewertung der Prüfungsleistung, gilt unwiderruflich die revidierte Entscheidung. In diesem Fall ist das Original des Zertifikats oder des Ergebnisbogens an die telc gGmbH zu schicken.