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Лишение ВНЖ

26.02.18 12:06
Re: Лишение ВНЖ
 
Irma_ патриот
Irma_
in Antwort dieter72 26.02.18 10:15, Zuletzt geändert 26.02.18 12:13 (Irma_)

upupup

Die Erteilung ist jedoch ausgeschlossen, wenn im Einzelnen in § 25 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 bis 4 AufenthG aufgeführte Gründe vorliegen (Nr. 1: Verbrechen gegen den Frieden, die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen; Nr. 2: Straftat von erheblicher Bedeutung; Nr. 4: Gefahr für die Allgemeinheit oder Sicherheit der Bundesrepublik). Die hier formulierten Ausschlussgründe für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis entsprechen weitgehend den im Vorangegangenen aufgezeigten, die Zuerkennung des Schutzstatus als Asylberechtigter, Flüchtling oder international Schutzbedürftiger ausschließenden Gründen...oder besonders schweren Vergehens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist ...


Завидую белой завистью твоему немецкому.улыб

..правильнее проживать свои чувства, а не прятаться от них. (с)
 

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