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Вопрос по принудительному аукциону

18.07.07 22:06
Re: Вопрос по принудительному аукциону
 
n-demid76@gmx.de прохожий
в ответ Archivar91 17.07.07 18:05, Последний раз изменено 18.07.07 23:55 (Leo_lisard)

Wertgrenzen:
Beim ersten Versteigerungstermin gelten die Wertgrenzen grundsätzlich. Bei den Wertgrenzen unterscheidet man nach Geboten unter 70% bzw. 50% des Verkehrswertes. Ein Zuschlagfähiges Gebot darf beim ersten Versteigerungstermin nicht unter 50% des Verkehrswertes liegen, da diesem Gebot nach ╖ 85a ZVG der Zuschlag versagt werden muss. Wird beim ersten Termin ein Gebot unter 70% des Verkehrswertes abgegeben, steht es dem Gläubiger frei, dieses Gebot anzunehmen oder abzulehnen. Wird der Zuschlag versagt, entfallen bei einem Folgetermin, dem so genannten Wiederholungstermin sämtliche Wertgrenzen.


 

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