Login
Вопрос по принудительному аукциону
250
NEW 17.07.07 18:05
Смотрел в архиве и нашел, что могло бы это значить:
Die 5/10 bzw. 7/10-Wertgrenzen sind in diesem Termin nicht zu beachten (╖╖ 85a, 74a ZVG).
Значит ли это, что речь идет уже о третьем аукционе?
Заранее спасибо
Die 5/10 bzw. 7/10-Wertgrenzen sind in diesem Termin nicht zu beachten (╖╖ 85a, 74a ZVG).
Значит ли это, что речь идет уже о третьем аукционе?
Заранее спасибо
18.07.07 22:06
Wertgrenzen:
Beim ersten Versteigerungstermin gelten die Wertgrenzen grundsätzlich. Bei den Wertgrenzen unterscheidet man nach Geboten unter 70% bzw. 50% des Verkehrswertes. Ein Zuschlagfähiges Gebot darf beim ersten Versteigerungstermin nicht unter 50% des Verkehrswertes liegen, da diesem Gebot nach ╖ 85a ZVG der Zuschlag versagt werden muss. Wird beim ersten Termin ein Gebot unter 70% des Verkehrswertes abgegeben, steht es dem Gläubiger frei, dieses Gebot anzunehmen oder abzulehnen. Wird der Zuschlag versagt, entfallen bei einem Folgetermin, dem so genannten Wiederholungstermin sämtliche Wertgrenzen.
in Antwort Archivar91 17.07.07 18:05, Zuletzt geändert 18.07.07 23:55 (Leo_lisard)
Wertgrenzen:
Beim ersten Versteigerungstermin gelten die Wertgrenzen grundsätzlich. Bei den Wertgrenzen unterscheidet man nach Geboten unter 70% bzw. 50% des Verkehrswertes. Ein Zuschlagfähiges Gebot darf beim ersten Versteigerungstermin nicht unter 50% des Verkehrswertes liegen, da diesem Gebot nach ╖ 85a ZVG der Zuschlag versagt werden muss. Wird beim ersten Termin ein Gebot unter 70% des Verkehrswertes abgegeben, steht es dem Gläubiger frei, dieses Gebot anzunehmen oder abzulehnen. Wird der Zuschlag versagt, entfallen bei einem Folgetermin, dem so genannten Wiederholungstermin sämtliche Wertgrenzen.