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Вопрос по принудительному аукциону

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Archivar91 посетитель17.07.07 18:05
NEW 17.07.07 18:05 
Смотрел в архиве и нашел, что могло бы это значить:
Die 5/10 bzw. 7/10-Wertgrenzen sind in diesem Termin nicht zu beachten (╖╖ 85a, 74a ZVG).
Значит ли это, что речь идет уже о третьем аукционе?
Заранее спасибо
#1 
n-demid76@gmx.de прохожий18.07.07 22:06
18.07.07 22:06 
in Antwort Archivar91 17.07.07 18:05, Zuletzt geändert 18.07.07 23:55 (Leo_lisard)

Wertgrenzen:
Beim ersten Versteigerungstermin gelten die Wertgrenzen grundsätzlich. Bei den Wertgrenzen unterscheidet man nach Geboten unter 70% bzw. 50% des Verkehrswertes. Ein Zuschlagfähiges Gebot darf beim ersten Versteigerungstermin nicht unter 50% des Verkehrswertes liegen, da diesem Gebot nach ╖ 85a ZVG der Zuschlag versagt werden muss. Wird beim ersten Termin ein Gebot unter 70% des Verkehrswertes abgegeben, steht es dem Gläubiger frei, dieses Gebot anzunehmen oder abzulehnen. Wird der Zuschlag versagt, entfallen bei einem Folgetermin, dem so genannten Wiederholungstermin sämtliche Wertgrenzen.


#2