garage container oder Fertiggarage...
folgendes ist zu berücksichtigen:
Abstände zur Nachbargrenze:
Abstandsflächen müssen auf dem Grundstück selbst liegen. § 6 Abs. 2 BauO NRW
Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt 0,4 H, mindestens 3 m. § 6 Abs. 5 BauO NRW
Zulässige Gebäude ohne Abstände zur Nachbargrenze:
In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden, zulässig
- Gebäude bis zu 30 m3 Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume sowie
- Garagen einschließlich Abstellräumen,
jeweils mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m
Die Gesamtlänge der Bebauung nach Satz 1 Nummern 1 bis 4 und 6 darf je Nachbargrenze 9 m und auf einem Grundstück zu allen Nachbargrenzen insgesamt 18 m nicht überschreiten. § 6 Abs. 8 BauO NRW
Sie benötigen keinen Bauantrag, wenn folgende Bedingungen erfüllt werden:
§ 62 Verfahrensfreie Bauvorhaben
- Verfahrensfrei sind:
- folgende Gebäude:
- Gebäude bis zu 75 m³ Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Toiletten oder Feuerstätten, im Außenbereich nur, wenn sie einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb und weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen,
b) Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Brutto-Grundfläche bis zu insgesamt 30 m², außer im Außenbereich,
Verfahrensfrei bedeutet, dass Sie keinen Bauantrag stellen müssen. Die gesetzlichen Grundlagen müssen Sie eigenverantwortlich einhalten.
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