русский

garage container oder Fertiggarage...

10.11.25 18:58
Re: garage container oder Fertiggarage...
 
-Krombacher- старожил
-Krombacher-
in Antwort alex445 10.11.25 13:25

folgendes ist zu berücksichtigen:

Abstände zur Nachbargrenze:

Abstandsflächen müssen auf dem Grundstück selbst liegen. § 6 Abs. 2 BauO NRW

Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt 0,4 H, mindestens 3 m. § 6 Abs. 5 BauO NRW

Zulässige Gebäude ohne Abstände zur Nachbargrenze:

In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden, zulässig

  • Gebäude bis zu 30 m3 Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume sowie
  • Garagen einschließlich Abstellräumen,

jeweils mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m

Die Gesamtlänge der Bebauung nach Satz 1 Nummern 1 bis 4 und 6 darf je Nachbargrenze 9 m und auf einem Grundstück zu allen Nachbargrenzen insgesamt 18 m nicht überschreiten. § 6 Abs. 8 BauO NRW

Sie benötigen keinen Bauantrag, wenn folgende Bedingungen erfüllt werden:

§ 62 Verfahrensfreie Bauvorhaben

  1. Verfahrensfrei sind:
  1. folgende Gebäude:
  1. Gebäude bis zu 75 m³ Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Toiletten oder Feuerstätten, im Außenbereich nur, wenn sie einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb und weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen,

b) Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Brutto-Grundfläche bis zu insgesamt 30 m², außer im Außenbereich,

Verfahrensfrei bedeutet, dass Sie keinen Bauantrag stellen müssen. Die gesetzlichen Grundlagen müssen Sie eigenverantwortlich einhalten.

 

Sprung zu