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VHHD постоялец
в ответ gensch0 26.02.08 19:39
В ответ на:
Artikel 6
Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen
Einkünfte, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus unbeweglichem Vermögen (einschließlich der Einkünfte aus land- und forstwirtschaftlichen Betrieben) bezieht, das im anderen Vertragsstaat liegt, können im anderen Staat besteuert werden.
Absatz 1 gilt für Einkünfte aus der unmittelbaren Nutzung, der Vermietung oder Verpachtung sowie jeder anderen Art der Nutzung unbeweglichen Vermögens.
Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen eines Unternehmens und für Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen, das der Ausübung einer selbständigen Arbeit dient.
А Вы и нескол´ко человек читат´ умеете???
Artikel 6
Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen
Einkünfte, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus unbeweglichem Vermögen (einschließlich der Einkünfte aus land- und forstwirtschaftlichen Betrieben) bezieht, das im anderen Vertragsstaat liegt, können im anderen Staat besteuert werden.
Absatz 1 gilt für Einkünfte aus der unmittelbaren Nutzung, der Vermietung oder Verpachtung sowie jeder anderen Art der Nutzung unbeweglichen Vermögens.
Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen eines Unternehmens und für Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen, das der Ausübung einer selbständigen Arbeit dient.
А Вы и нескол´ко человек читат´ умеете???
Читаю...
Einkünfte, die in einem Vertragsstaat ansässige Person (Украина) aus.........., das im anderen Vertragsstaat liegt (Deutschland), können im anderen Staat (Deutschland) besteuert werden.
- bedeuten die Ausdrücke ein Vertragsstaat und der andere Vertragsstaat je nach dem Zusammenhang die Bundesrepublik Deutschland oder die Ukraine. ╖3 1a DBA
