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Он везде называл себя фотографом

30.03.09 11:12
Re: Он везде называл себя фотографом
 
loyburg свой человек
loyburg
по моему тут всё ясно сказано!
Когда я своё Gewerbe регистрировал я всё заранее узнал.
В ответ на:
Die Berufsbezeichnung Fotograf ist in Deutschland als staatlich anerkannter Ausbildungsberuf geschützt. Gemäß ╖ 18 Abs. 2 gehört die Ausübung des Berufs Fotograf als selbständiges Handwerk nach dem Dritten Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften vom 24. Dezember 2003 zu den zulassungsfreien Handwerken, d. h. in der Regel ohne Meisterbrief, eine Eintragung in die Handwerksrolle ist trotzdem notwendig. Der staatlich anerkannte Ausbildungsberuf ist nach wie vor, wie die Berufsbezeichnungen Fototechnischer Assistent, Fotolaborant und Fotoingenieur, gesetzlich geschützt. Der Titel staatl. geprüfter Techniker und die akademischen Grade "Diplom...", Bachelor oder Master können nur nach einem absolviertem Fachschul- bzw. (Fach)Hochschulstudium geführt werden.

 

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