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ADAC Plus Partner - стоит того?

01.09.16 08:14
Re: ADAC Plus Partner - стоит того?
 
lazy66 коренной житель
lazy66
в ответ Amigo777 31.08.16 21:28

почитал про шутцбриф, тоже вроде все делают.. Соррии за многа буквулыб


Fahrzeugschutzbrief

Hilfe für unterwegs als Service oder Kostenerstattung

D .1

Wir erbringen im Rahmen des Schutzbriefes bei Pannen, Krankheit und anderen Notfällen, die nachfolgend beschriebenen

Leistungen

für Sie, den berechtigten Fahrer und die berechtigten Insassen, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.

D.2

Versichert

ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrzeug sowie ein mitgeführter Wohnwagen-, Gepäck- oder Boots

-

anhänger.

D.3

Kann das Fahrzeug nach einer

Panne

oder einem

Unfall

die Fahrt aus eigener Kraft nicht fortsetzen, erbringen wir folgende

Leistungen:

D.3.1

Wir sorgen für die

Wiederherstellung der Fahrbereitschaft

an der Schadenstelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug und

übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich einschließlich der vom Pan

-

nenhilfsfahrzeug mitgeführten und verwendeten Kleinteile auf 110 Euro. Die Kosten werden ohne Begrenzung übernommen,

sofern der Versicherungsnehmer sofort nach Schadeneintritt den Versicherer telefonisch informiert und der Versicherer die

Pannen- und Unfallhilfe organisiert.

D.3.2

Kann das Fahrzeug an der Schadenstelle nicht wieder fahrbereit gemacht werden, sorgen wir für das

Abschleppen des Fahrzeugs

einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten.

Der Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich auf 160 Euro; hierauf werden durch den Einsatz eines Pannenhilfsfahrzeugs

entstandene Kosten angerechnet. Die Kosten werden ohne Begrenzung übernommen, sofern der Versicherungsnehmer

sofort nach Schadeneintritt den Versicherer telefonisch informiert und der Versicherer die Pannen- und Unfallhilfe organisiert.

D.3.3

Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommen, sorgen wir für die

Bergung des Fahrzeugs

einschließlich Gepäck und nicht

gewerblich beförderter Ladung und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten.

D.3.4 Unter

Panne

ist jeder Betriebs-, Bruch- oder Bremsschaden zu verstehen.

Unfall

ist ein unmittelbar von außen plötzlich

mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Als Panne gilt auch, wenn das Fahrzeug versehentlich mit

Allgemeine Bedingungen

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für den Betrieb des Fahrzeuges ungeeignetem Treibstoff betankt wurde oder für den Betrieb des Fahrzeuges ungeeignete

Betriebsmittel (z. B. Motorenöl, Bremsflüssigkeit) in die dafür vorgesehenen Behälter eingefüllt wurden, und die Verwendung

des Treibstoffs bzw. der Betriebsmittel zu Schäden oder Funktionsstörungen am Motor oder den Hilfsaggregaten (z. B.

Lenkung, Bremsen, Pumpen) führt oder bei weiterer Nutzung des Fahrzeuges führen würde.

Nicht versichert sind Folgeschäden aller Art.

D.4

Bei

Panne

,

Unfall

oder Diebstahl des Fahrzeugs an einem Ort, der mindestens

50 km Luftlinie

von Ihrem ständigen Wohn

-

sitz in Deutschland entfernt ist, erbringen wir die nachfolgenden Leistungen, wenn das Fahrzeug weder am Schadentag noch

am darauf folgenden Tag wieder fahrbereit gemacht werden kann oder es gestohlen worden ist:

D.4.1

Folgende Fahrtkosten werden erstattet:

a) Eine

Rückfahrt

vom Schadenort zu Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland oder

b) eine

Weiterfahrt

vom Schadenort zum Zielort, jedoch höchstens innerhalb des Geltungsbereichs der EU und

c) eine

Rückfahrt

vom

Zielort

zu Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland,

d)

eine Fahrt einer Person von Ihrem ständigen Wohnsitz oder vom Zielort

zum

Schadenort

, wenn das Fahrzeug dort

fahrbereit gemacht worden ist.

Die Kostenerstattung erfolgt bei einer einfachen Entfernung unter 1.200 Bahnkilometern bis zur Höhe der Bahnkosten 2.

Klasse, bei größerer Entfernung bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse oder der Liegewagenkosten jeweils einschließlich

Zuschlägen. Müssen Sie zusätzliche Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder einem Taxi unternehmen, erstatten wir die

entstehenden Kosten bis höchstens 30 Euro.

D.4.2

Wir helfen Ihnen auf Wunsch bei der Beschaffung einer

Übernachtungsmöglichkeit

und übernehmen die Kosten für

höchstens drei Übernachtungen. Wenn Sie die Leistung Weiter- oder Rückfahrt nach D.4.1 in Anspruch nehmen, zahlen wir

nur eine Übernachtung. Sobald das Fahrzeug Ihnen wieder fahrbereit zur Verfügung steht, besteht kein Anspruch auf weitere

Übernachtungskosten. Wir übernehmen die Kosten bis höchstens 55 Euro je Übernachtung und Person.

D.4.3

Wir helfen Ihnen, ein gleichwertiges

Fahrzeug anzumieten

. Wir übernehmen anstelle der Leistung Weiter- oder Rück

-

fahrt nach D.4.1 oder Übernachtung nach D.4.2 die Kosten des Mietwagens (einschließlich der Kosten für Winterbereifung,

Notdienstgebühren und Zustellkosten), bis Ihnen das Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht, jedoch höchstens für

sieben Tage und höchstens 55 Euro je Tag. Wird die Anmietung durch uns organisiert, übernehmen wir eventuell anfallende

Notdienstgebühren zusätzlich.

D.4.4

Muss das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder bis zur Durch

-

führung des Transports in einer

Werkstatt untergestellt

werden, sind wir Ihnen hierbei behilflich und übernehmen die

hierdurch entstehenden Kosten, jedoch höchstens für zwei Wochen.

D.5

Erkranken

Sie oder eine mitversicherte Person unvorhersehbar oder

stirbt

der Fahrer auf einer Reise mit dem versicherten

Fahrzeug an einem Ort, der mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist, erbringen

wir die nachfolgend genannten Leistungen. Als unvorhersehbar gilt eine Erkrankung, wenn diese nicht bereits innerhalb der

letzten sechs Wochen vor Beginn der Reise (erstmalig oder zum wiederholten Male) aufgetreten ist.

D.5.1

Müssen Sie oder eine mitversicherte Person infolge Erkrankung an Ihren ständigen Wohnsitz zurücktransportiert werden,

sorgen wir für die

Durchführung des Rücktransports

und übernehmen dessen Kosten. Art und Zeitpunkt des Rücktrans

-

ports müssen medizinisch notwendig sein. Unsere Leistung erstreckt sich auch auf die Begleitung des Erkrankten durch

einen Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich vorgeschrieben ist. Außerdem übernehmen wir die bis zum Rücktransport

entstehenden, durch die Erkrankung bedingten Übernachtungskosten, jedoch höchstens für drei Übernachtungen bis zu je

55 Euro pro Person.

D.5.2 Können

mitreisende Kinder

unter 16 Jahren infolge einer Erkrankung oder des Todes des Fahrers weder von Ihnen noch

von einem anderen berechtigten Insassen betreut werden, sorgen wir für deren Abholung und Rückfahrt mit einer Begleitper

-

son zu ihrem Wohnsitz und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Wir erstatten dabei die Bahnkosten 2. Klasse

einschließlich Zuschlägen sowie die Kosten für nachgewiesene Taxifahrten bis zu 30 Euro.

D.5.3

Kann das versicherte Fahrzeug infolge einer länger als drei Tage andauernden Erkrankung oder infolge des Todes des Fahrers

weder von diesem noch von einem Insassen zurückgefahren werden, sorgen wir für die

Rückführung

des

Fahrzeugs

zu

Ihrem ständigen Wohnsitz und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Veranlassen Sie die Verbringung selbst,

übernehmen wir die nachgewiesenen Kosten des Ersatzfahrers für An- oder Abreise, Unterbringung und Verpflegung bis 0,30

Euro je Kilometer einfache Entfernung zwischen Ihrem Wohnsitz und dem Schadenort. Außerdem erstatten wir in jedem Fall

die bis zur Abholung der berechtigten Insassen entstehenden und durch den Fahrerausfall bedingten Übernachtungskosten,

jedoch höchstens für drei Übernachtungen bis zu je 55 Euro pro Person.

D.5.4

Reise

ist jede

Abwesenheit

von Ihrem ständigen Wohnsitz bis zu einer Höchstdauer von fortlaufend

sechs Wochen

. Als

Ihr ständiger Wohnsitz gilt der Ort in Deutschland, an dem Sie behördlich gemeldet sind und sich überwiegend aufhalten.

Allgemeine Bedingungen

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15

D.6

Zusätzliche Leistungen bei einer Auslandsreise

Ereignet sich der Schaden an einem Ort in Europa oder auf außereuropäischem Gebiet, das zur EU gehört, aber außerhalb

Deutschlands, der mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist, erbringen wir

zusätzlich folgende Leistungen:

D.6.1

Bei Panne und Unfall:

a)

Können Ersatzteile zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des Fahrzeugs an einem ausländischen Schadenort oder

in dessen Nähe nicht beschafft werden, sorgen wir dafür, dass Sie diese auf schnellstmöglichem Wege erhalten, und überneh

-

men alle entstehenden

Versandkosten

.

b)

Wir sorgen für den

Transport des Fahrzeugs

zu einer Werkstatt und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten

bis zur Höhe der Rücktransportkosten an Ihren Wohnsitz, wenn

-

das Fahrzeug an einem ausländischen Schadenort oder in dessen Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit

gemacht werden kann und

-

die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht höher sind als der Kaufpreis für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug.

c)

Wir helfen Ihnen, ein gleichwertiges Fahrzeug

anzumieten

. Wir übernehmen anstelle der Leistung Weiter- und Rück-

fahrt nach D.4.1 oder Übernachtung nach D.4.2 die Kosten, bis Ihnen das Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht,

jedoch höchstens 385 Euro.

d)

Muss das

Fahrzeug

nach einem Unfall im Ausland

verzollt

werden, helfen wir bei der Verzollung und übernehmen

die hierbei anfallenden Verfahrensgebühren mit Ausnahme des Zollbetrags und sonstiger Steuern. Lassen Sie Ihr Fahrzeug

verschrotten, um die Verzollung zu vermeiden, übernehmen wir die

Verschrottungskosten

.

D.6.2

Bei Fahrzeugdiebstahl:

a)

Wird das gestohlene Fahrzeug nach dem Diebstahl im Ausland wieder aufgefunden und muss es bis zur Durchführung

des Rücktransports oder der Verzollung bzw. Verschrottung

untergestellt

werden, übernehmen wir die hierdurch entste

-

henden Kosten, jedoch höchstens für zwei Wochen.

b)

Wir helfen Ihnen, ein gleichwertiges Fahrzeug

anzumieten

. Wir übernehmen anstelle der Leistung Weiter- und Rück

-

fahrt nach D.4.1 oder Übernachtung nach D.4.2 die Kosten, bis Ihnen das Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht,

jedoch höchstens 385 Euro.

 

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