ADAC Plus Partner - стоит того?
Имею ADAC+. Несколько лет назад попал в аварию в Польше. Более тысячи километров от дома. ADAC оплатила: эвакуатор, стоянку разбитой машины на штрафстоянке, проживание в гостинице, жене пребывание в больнице, билеты назад домой мне, жене и собаке. После возвращения домой, через некоторое время позвонили и предложили съездить за вещами оставшимися в авто и они оплатят мне за топливо. Я съездил и получил более 200 евро, хотя сжог меньше.
нет меня один раз с пасажиром заберали и потом возбращали стоимость проезда от верштата до дома за обоих, в осталные разы обходился тем что мы всегда ездели в паре.
почитал про шутцбриф, тоже вроде все делают.. Соррии за многа букв
Fahrzeugschutzbrief
Hilfe für unterwegs als Service oder Kostenerstattung
D .1
Wir erbringen im Rahmen des Schutzbriefes bei Pannen, Krankheit und anderen Notfällen, die nachfolgend beschriebenen
Leistungen
für Sie, den berechtigten Fahrer und die berechtigten Insassen, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.
D.2
Versichert
ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrzeug sowie ein mitgeführter Wohnwagen-, Gepäck- oder Boots
-
anhänger.
D.3
Kann das Fahrzeug nach einer
Panne
oder einem
Unfall
die Fahrt aus eigener Kraft nicht fortsetzen, erbringen wir folgende
Leistungen:
D.3.1
Wir sorgen für die
Wiederherstellung der Fahrbereitschaft
an der Schadenstelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug und
übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich einschließlich der vom Pan
-
nenhilfsfahrzeug mitgeführten und verwendeten Kleinteile auf 110 Euro. Die Kosten werden ohne Begrenzung übernommen,
sofern der Versicherungsnehmer sofort nach Schadeneintritt den Versicherer telefonisch informiert und der Versicherer die
Pannen- und Unfallhilfe organisiert.
D.3.2
Kann das Fahrzeug an der Schadenstelle nicht wieder fahrbereit gemacht werden, sorgen wir für das
Abschleppen des Fahrzeugs
einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten.
Der Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich auf 160 Euro; hierauf werden durch den Einsatz eines Pannenhilfsfahrzeugs
entstandene Kosten angerechnet. Die Kosten werden ohne Begrenzung übernommen, sofern der Versicherungsnehmer
sofort nach Schadeneintritt den Versicherer telefonisch informiert und der Versicherer die Pannen- und Unfallhilfe organisiert.
D.3.3
Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommen, sorgen wir für die
Bergung des Fahrzeugs
einschließlich Gepäck und nicht
gewerblich beförderter Ladung und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten.
D.3.4 Unter
Panne
ist jeder Betriebs-, Bruch- oder Bremsschaden zu verstehen.
Unfall
ist ein unmittelbar von außen plötzlich
mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Als Panne gilt auch, wenn das Fahrzeug versehentlich mit
Allgemeine Bedingungen
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für den Betrieb des Fahrzeuges ungeeignetem Treibstoff betankt wurde oder für den Betrieb des Fahrzeuges ungeeignete
Betriebsmittel (z. B. Motorenöl, Bremsflüssigkeit) in die dafür vorgesehenen Behälter eingefüllt wurden, und die Verwendung
des Treibstoffs bzw. der Betriebsmittel zu Schäden oder Funktionsstörungen am Motor oder den Hilfsaggregaten (z. B.
Lenkung, Bremsen, Pumpen) führt oder bei weiterer Nutzung des Fahrzeuges führen würde.
Nicht versichert sind Folgeschäden aller Art.
D.4
Bei
Panne
,
Unfall
oder Diebstahl des Fahrzeugs an einem Ort, der mindestens
50 km Luftlinie
von Ihrem ständigen Wohn
-
sitz in Deutschland entfernt ist, erbringen wir die nachfolgenden Leistungen, wenn das Fahrzeug weder am Schadentag noch
am darauf folgenden Tag wieder fahrbereit gemacht werden kann oder es gestohlen worden ist:
D.4.1
Folgende Fahrtkosten werden erstattet:
a) Eine
Rückfahrt
vom Schadenort zu Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland oder
b) eine
Weiterfahrt
vom Schadenort zum Zielort, jedoch höchstens innerhalb des Geltungsbereichs der EU und
c) eine
Rückfahrt
vom
Zielort
zu Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland,
d)
eine Fahrt einer Person von Ihrem ständigen Wohnsitz oder vom Zielort
zum
Schadenort
, wenn das Fahrzeug dort
fahrbereit gemacht worden ist.
Die Kostenerstattung erfolgt bei einer einfachen Entfernung unter 1.200 Bahnkilometern bis zur Höhe der Bahnkosten 2.
Klasse, bei größerer Entfernung bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse oder der Liegewagenkosten jeweils einschließlich
Zuschlägen. Müssen Sie zusätzliche Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder einem Taxi unternehmen, erstatten wir die
entstehenden Kosten bis höchstens 30 Euro.
D.4.2
Wir helfen Ihnen auf Wunsch bei der Beschaffung einer
Übernachtungsmöglichkeit
und übernehmen die Kosten für
höchstens drei Übernachtungen. Wenn Sie die Leistung Weiter- oder Rückfahrt nach D.4.1 in Anspruch nehmen, zahlen wir
nur eine Übernachtung. Sobald das Fahrzeug Ihnen wieder fahrbereit zur Verfügung steht, besteht kein Anspruch auf weitere
Übernachtungskosten. Wir übernehmen die Kosten bis höchstens 55 Euro je Übernachtung und Person.
D.4.3
Wir helfen Ihnen, ein gleichwertiges
Fahrzeug anzumieten
. Wir übernehmen anstelle der Leistung Weiter- oder Rück
-
fahrt nach D.4.1 oder Übernachtung nach D.4.2 die Kosten des Mietwagens (einschließlich der Kosten für Winterbereifung,
Notdienstgebühren und Zustellkosten), bis Ihnen das Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht, jedoch höchstens für
sieben Tage und höchstens 55 Euro je Tag. Wird die Anmietung durch uns organisiert, übernehmen wir eventuell anfallende
Notdienstgebühren zusätzlich.
D.4.4
Muss das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder bis zur Durch
-
führung des Transports in einer
Werkstatt untergestellt
werden, sind wir Ihnen hierbei behilflich und übernehmen die
hierdurch entstehenden Kosten, jedoch höchstens für zwei Wochen.
D.5
Erkranken
Sie oder eine mitversicherte Person unvorhersehbar oder
stirbt
der Fahrer auf einer Reise mit dem versicherten
Fahrzeug an einem Ort, der mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist, erbringen
wir die nachfolgend genannten Leistungen. Als unvorhersehbar gilt eine Erkrankung, wenn diese nicht bereits innerhalb der
letzten sechs Wochen vor Beginn der Reise (erstmalig oder zum wiederholten Male) aufgetreten ist.
D.5.1
Müssen Sie oder eine mitversicherte Person infolge Erkrankung an Ihren ständigen Wohnsitz zurücktransportiert werden,
sorgen wir für die
Durchführung des Rücktransports
und übernehmen dessen Kosten. Art und Zeitpunkt des Rücktrans
-
ports müssen medizinisch notwendig sein. Unsere Leistung erstreckt sich auch auf die Begleitung des Erkrankten durch
einen Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich vorgeschrieben ist. Außerdem übernehmen wir die bis zum Rücktransport
entstehenden, durch die Erkrankung bedingten Übernachtungskosten, jedoch höchstens für drei Übernachtungen bis zu je
55 Euro pro Person.
D.5.2 Können
mitreisende Kinder
unter 16 Jahren infolge einer Erkrankung oder des Todes des Fahrers weder von Ihnen noch
von einem anderen berechtigten Insassen betreut werden, sorgen wir für deren Abholung und Rückfahrt mit einer Begleitper
-
son zu ihrem Wohnsitz und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Wir erstatten dabei die Bahnkosten 2. Klasse
einschließlich Zuschlägen sowie die Kosten für nachgewiesene Taxifahrten bis zu 30 Euro.
D.5.3
Kann das versicherte Fahrzeug infolge einer länger als drei Tage andauernden Erkrankung oder infolge des Todes des Fahrers
weder von diesem noch von einem Insassen zurückgefahren werden, sorgen wir für die
Rückführung
des
Fahrzeugs
zu
Ihrem ständigen Wohnsitz und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Veranlassen Sie die Verbringung selbst,
übernehmen wir die nachgewiesenen Kosten des Ersatzfahrers für An- oder Abreise, Unterbringung und Verpflegung bis 0,30
Euro je Kilometer einfache Entfernung zwischen Ihrem Wohnsitz und dem Schadenort. Außerdem erstatten wir in jedem Fall
die bis zur Abholung der berechtigten Insassen entstehenden und durch den Fahrerausfall bedingten Übernachtungskosten,
jedoch höchstens für drei Übernachtungen bis zu je 55 Euro pro Person.
D.5.4
Reise
ist jede
Abwesenheit
von Ihrem ständigen Wohnsitz bis zu einer Höchstdauer von fortlaufend
sechs Wochen
. Als
Ihr ständiger Wohnsitz gilt der Ort in Deutschland, an dem Sie behördlich gemeldet sind und sich überwiegend aufhalten.
Allgemeine Bedingungen
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D.6
Zusätzliche Leistungen bei einer Auslandsreise
Ereignet sich der Schaden an einem Ort in Europa oder auf außereuropäischem Gebiet, das zur EU gehört, aber außerhalb
Deutschlands, der mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist, erbringen wir
zusätzlich folgende Leistungen:
D.6.1
Bei Panne und Unfall:
a)
Können Ersatzteile zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des Fahrzeugs an einem ausländischen Schadenort oder
in dessen Nähe nicht beschafft werden, sorgen wir dafür, dass Sie diese auf schnellstmöglichem Wege erhalten, und überneh
-
men alle entstehenden
Versandkosten
.
b)
Wir sorgen für den
Transport des Fahrzeugs
zu einer Werkstatt und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten
bis zur Höhe der Rücktransportkosten an Ihren Wohnsitz, wenn
-
das Fahrzeug an einem ausländischen Schadenort oder in dessen Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit
gemacht werden kann und
-
die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht höher sind als der Kaufpreis für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug.
c)
Wir helfen Ihnen, ein gleichwertiges Fahrzeug
anzumieten
. Wir übernehmen anstelle der Leistung Weiter- und Rück-
fahrt nach D.4.1 oder Übernachtung nach D.4.2 die Kosten, bis Ihnen das Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht,
jedoch höchstens 385 Euro.
d)
Muss das
Fahrzeug
nach einem Unfall im Ausland
verzollt
werden, helfen wir bei der Verzollung und übernehmen
die hierbei anfallenden Verfahrensgebühren mit Ausnahme des Zollbetrags und sonstiger Steuern. Lassen Sie Ihr Fahrzeug
verschrotten, um die Verzollung zu vermeiden, übernehmen wir die
Verschrottungskosten
.
D.6.2
Bei Fahrzeugdiebstahl:
a)
Wird das gestohlene Fahrzeug nach dem Diebstahl im Ausland wieder aufgefunden und muss es bis zur Durchführung
des Rücktransports oder der Verzollung bzw. Verschrottung
untergestellt
werden, übernehmen wir die hierdurch entste
-
henden Kosten, jedoch höchstens für zwei Wochen.
b)
Wir helfen Ihnen, ein gleichwertiges Fahrzeug
anzumieten
. Wir übernehmen anstelle der Leistung Weiter- und Rück
-
fahrt nach D.4.1 oder Übernachtung nach D.4.2 die Kosten, bis Ihnen das Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht,
jedoch höchstens 385 Euro.
Schutzbrief страхует конкретный автомобиль (один Schutzbrief действует на один автомобиль) - в случае поломки неважно кто был за рулем(зять, брат, любовница и т.д.)
ADAC страхует человека (водителя), в случае поломки неважно на чьем автомобиле он ехал (Mietwagen, автомобиль зятя, брата, любовницы и т.д)
А им то какое дело до партнёра,если сам пожалел 20ку Или на месте скажут сколько доплатить,но у же не 20 будет))
Много раз замечал твою некомпетентность и ничем не оправданный апломб, если не знаешь, не звезди, помогают всем в машине. Партнер - если тот ездит сам, становится тоже членом, но платит не полный бетраг, а льготный.
Поподёшь заграницей в больничку, -то не каждая клиника не возьмёт тебя с КК, а вот если АДАЦ плюс - то без проблем.(швагеру так в турции пофортило что АДАЦ плюс заключил перед отпуском и лечили в частной клинике)
путаешь ты Auslandkrankenversicherung и Adac+ . Были мы в Болгарии так мой сын умудрился заболеть там ну и обратились мы в клинику там. У нас была Auslandkrankenversicherung и нас приняли бесплатно. А вот был там типок все сувал врачу свою карту Адац так врач ему так и сказал что его карта не действует и будет платить. Кстати, врач чистый немец и гоняет на ауди Q7 на немецких номерах.
Обязательно. И не только какого-то партнера, а и всех находящихся в авто. Партнерская карта предполагает оказание тех же услуг партнеру, что и основному члену АДАЦ в том случае, если этот партнер попадает в ситуацию, где требуется вмешательство АДАЦ без основного члена АДАЦ. Кстати, в этом случае также "вывезут" всех, находящехся в авто "партнера".
была Auslandkrankenversicherung и нас приняли бесплатно
Подскажи пожалуйста -
у меня есть Auslandkrankenversicherung от Шпаркассы(8 евр в год, заключал лет 15 назад).
Так эта карточка картонная, без чипов, без полоски, просто номер, мои данные , и телефонный номер.
Как интересно она работает?
Не надо лучше узнавать как она работает(
Если попадете в больницу зарубежом, позвоните по номеру,что на карточке, Вам все объяснят.
По теме- у нас с супругом ADAC Plus Partner. На Канарах после несчастного случая- 2 недели частный госпиталь, самолет ADAC до Берлина, с сопровождением немецким доктором, отель в Берлине, такси до аэропорта, где наша машина на стоянке была , лоцман от ADAC помог с багажом и довез машину нам домой.
Не надо лучше узнавать как она работает( Если попадете в больницу зарубежом, позвоните по номеру,что на карточке, Вам все объяснят
да я просто поинтересовался, позвонить понятно дело, но как эту карточку в иностранческой больничке акцептируют если она без чипа и ленты магнитной