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Водительские права
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в ответ Jazwa 100500 16.11.12 12:17
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Wurde Ihr Fahrzeug vor mehr als 30 Jahren erstmals in den Verkehr genommen und befindet sich in einem überdurchschnittlichen und originalen Erhaltungszustand, besteht die Möglichkeit, Ihr Kfz als Oldtimer zuzulassen.
Wurde Ihr Fahrzeug vor mehr als 30 Jahren erstmals in den Verkehr genommen und befindet sich in einem überdurchschnittlichen und originalen Erhaltungszustand, besteht die Möglichkeit, Ihr Kfz als Oldtimer zuzulassen.
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3. Kosten des "H-Kennzeichens".
Die Steuer für das H-Kennnzeichen beträgt 191,73 € pro Jahr. Da Sie Ihren Oldtimer allerdings jederzeit an- und abmelden können, bezahlen Sie nur für die zugelassene Zeit.
3. Kosten des "H-Kennzeichens".
Die Steuer für das H-Kennnzeichen beträgt 191,73 € pro Jahr. Da Sie Ihren Oldtimer allerdings jederzeit an- und abmelden können, bezahlen Sie nur für die zugelassene Zeit.