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Доверенное лицо в Германии
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в ответ magnusmancool 20.10.15 11:07
В ответ на:
отказ на Nachträgliche Einbeziehung nach § 27Abs. 2 Satz 3 BVFG, , отказ мотивирован 3 пунктами, вплоть до того, что якобы включаемый проживает в Германии ( косяков наделали ужас) Ну и основной-- отсутствие у заявителя АБ ( параграф был повышен уже в Германии )
на что была подана жалоба
на основании
Der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat klargestellt, dass Personen, die als Ehegatte oder Abkömmlinge in den Aufnahmebescheid eines Spätaussiedlers einbezogen und danach in das Bundesgebiet übergesiedelt waren, grundsätzlich kein Rechtsschutzinteresse an der Erteilung eines nachträglichen Aufnahmebescheides als Spätaussiedler haben. Sie sind bereits im Wege des Aufnahmeverfahrens in das Bundesgebiet eingereist und können auch ohne einen solchen Aufnahmebescheid geltend machen, in eigener Person Spätaussiedler zu sein. Ob der Ehegatte oder Abkömmling eines Spätaussiedlers auch in eigener Person alle Voraussetzungen eines Spätaussiedlers erfüllt, beurteilt sich dabei grundsätzlich nach der Rechtslage im Zeitpunkt der Übersiedlung. Der Gesetzgeber kann - unter Beachtung des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes - eine andere Gesetzeslage als maßgeblich bestimmen; dies hat er einmalig im Jahre 2001 im Spätaussiedlerstatusgesetz für die vor einem bestimmten Stichtag gestellten Anträge auch getan (§100a BVFG).
Короче писал бешлюс не компетентный
отказ на Nachträgliche Einbeziehung nach § 27Abs. 2 Satz 3 BVFG, , отказ мотивирован 3 пунктами, вплоть до того, что якобы включаемый проживает в Германии ( косяков наделали ужас) Ну и основной-- отсутствие у заявителя АБ ( параграф был повышен уже в Германии )
на что была подана жалоба
на основании
Der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat klargestellt, dass Personen, die als Ehegatte oder Abkömmlinge in den Aufnahmebescheid eines Spätaussiedlers einbezogen und danach in das Bundesgebiet übergesiedelt waren, grundsätzlich kein Rechtsschutzinteresse an der Erteilung eines nachträglichen Aufnahmebescheides als Spätaussiedler haben. Sie sind bereits im Wege des Aufnahmeverfahrens in das Bundesgebiet eingereist und können auch ohne einen solchen Aufnahmebescheid geltend machen, in eigener Person Spätaussiedler zu sein. Ob der Ehegatte oder Abkömmling eines Spätaussiedlers auch in eigener Person alle Voraussetzungen eines Spätaussiedlers erfüllt, beurteilt sich dabei grundsätzlich nach der Rechtslage im Zeitpunkt der Übersiedlung. Der Gesetzgeber kann - unter Beachtung des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes - eine andere Gesetzeslage als maßgeblich bestimmen; dies hat er einmalig im Jahre 2001 im Spätaussiedlerstatusgesetz für die vor einem bestimmten Stichtag gestellten Anträge auch getan (§100a BVFG).
Короче писал бешлюс не компетентный
проблема не в том, что "бешлюс не компетентный", а почему вообще Beschluss, а не Urteil. обычно такие решения принимаются только по техническим вопросам, а не по существу дела.
