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Всё еще с надеждой!Рожденные после 1993 года
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в ответ belii_jasmin 31.10.13 15:03, Последний раз изменено 31.10.13 20:48 (vetam)
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где об этом почитать можно
где об этом почитать можно
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Он родился после их отъезда, поэтому 8-й
Он родился после их отъезда, поэтому 8-й
Мне тоже интересно, я вот здесь почитала и не увидела про дату рождения и 8 параграф для внука позднего переселенца
Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge
Bundesvertriebenengesetz
§ 27 Anspruch
(1) Der Aufnahmebescheid wird auf Antrag Personen mit Wohnsitz in den Aussiedlungsgebieten erteilt, die nach Begründung des ständigen Aufenthalts im Geltungsbereich des Gesetzes die Voraussetzungen als Spätaussiedler erfüllen (Bezugspersonen). Abweichend hiervon kann Personen, die sich ohne Aufnahmebescheid im Geltungsbereich des Gesetzes aufhalten, ein Aufnahmebescheid erteilt oder es kann die Eintragung nach Absatz 2 Satz 1 nachgeholt werden, wenn die Versagung eine besondere Härte bedeuten würde und die sonstigen Voraussetzungen vorliegen. Der Wohnsitz im Aussiedlungsgebiet gilt als fortbestehend, wenn ein Antrag nach Satz 2 abgelehnt wurde und der Antragsteller für den Folgeantrag nach Satz 1 erneut Wohnsitz in den Aussiedlungsgebieten begründet hat.
(2) Der im Aussiedlungsgebiet lebende Ehegatte, sofern die Ehe seit mindestens drei Jahren besteht, oder der im Aussiedlungsgebiet lebende Abkömmling werden zum Zweck der gemeinsamen Aussiedlung in den Aufnahmebescheid der Bezugsperson einbezogen, wenn in ihrer Person kein Ausschlussgrund im Sinne des § 5 vorliegt und die Bezugsperson die Einbeziehung ausdrücklich beantragt; Ehegatten und volljährige Abkömmlinge müssen auch Grundkenntnisse der deutschen Sprache besitzen. Die Einbeziehung wird nachgeholt, wenn ein Abkömmling einer Bezugsperson nicht mehr im Aussiedlungsgebiet, sondern während des Aussiedlungsvorganges und vor Ausstellung der Bescheinigung nach § 15 Absatz 1 geboren wird. Abweichend von Satz 1 kann der im Aussiedlungsgebiet verbliebene Ehegatte oder Abkömmling eines Spätaussiedlers, der seinen ständigen Aufenthalt im Geltungsbereich des Gesetzes hat, nachträglich nach Satz 1 in den Aufnahmebescheid des Spätaussiedlers einbezogen werden, wenn die sonstigen Voraussetzungen vorliegen. Die Einbeziehung von minderjährigen Abkömmlingen in den Aufnahmebescheid ist nur gemeinsam mit der Einbeziehung der Eltern oder des sorgeberechtigten Elternteils zulässig. Ein Ehegatte oder volljähriger Abkömmling wird abweichend von Satz 1 einbezogen, wenn er wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder wegen einer Behinderung im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch keine Grundkenntnisse der deutschen Sprache besitzen kann. Die Einbeziehung in den Aufnahmebescheid wird insbesondere dann unwirksam, wenn die Ehe aufgelöst wird, bevor beide Ehegatten die Aussiedlungsgebiete verlassen haben, oder die Bezugsperson verstirbt, bevor die einbezogenen Personen Aufnahme im Sinne von § 4 Absatz 3 Satz 2 gefunden haben.
В старой версии закона, видела, а здесь нет
Читаем дальше информация Aktuelles на сайте:
Mit der Gesetzesänderung wird eine nachträgliche Einbeziehung von Ehegatten und Abkömmlingen in den Aufnahmebescheid eines Spätaussiedlers ermöglicht, auch wenn kein Härtefall vorliegt (härtefallunabhängig). Das Erfordernis der gemeinsamen Aussiedlung entfällt. Die Ein-beziehung kann jederzeit nachgeholt werden, ohne dass ein Härtefall nachgewiesen werden muss. Die allgemeinen Voraussetzungen für die Einbeziehung des nahen Angehörigen müssen aber erfüllt werden. Dazu gehört grundsätzlich der Nachweis einfacher deutscher Sprach-kenntnisse entsprechend dem Niveau A 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
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www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BVA/Staatsangeh%C3%B6rigkeit/Auss...
Merkblatt zur Einreise von Angehörigen des Spätaussiedlers
Mit diesem Merkblatt will Sie das Bundesverwaltungsamt über die Möglichkeiten der Einreise von Familienangehörigen des Spätaussiedlers informieren.
1.Einbeziehung in den Aufnahmebescheid
Personen, die als Spätaussiedler Aufnahme in Deutschland finden wollen, können die Einbeziehung ihres Ehegatten und/oder ihrer Abkömmlinge (Kinder, Enkelkinder) in den Aufnahmebescheid beantragen. Der Einbeziehungsantrag kann gleichzeitig mit dem Antrag auf Aufnahme nach dem Bundesvertriebenengesetz gestellt werden oder auch später und sogar noch nach Erhalt des Aufnahmebescheides. Eine Einbeziehung kann auch noch nachträglich nach Ausreise der Bezugsperson erfolgen, solange der Einzubeziehende seinen Wohnsitz im Herkunftsgebiet beibehält. ....... Es dürfen nur Personen einbezogen werden, die Grundkenntnisse der deutschen Sprache auf der Kompetenzstufe A 1 des „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen
Опять нет ничего про дату рождения потомка. (Да, кстати в этой же памятке разъяснение, как въехать отцу (матери) несовершеннолетнего ребенка (внука, правнука) - будущего немца, не сдавая А1 (кто -то где-то спрашивал, на стр. 3 пункт 3. Ausländerrechtlicher Familiennachzug - 4 параграф подает Antrag auf Eintragung in die Anlage zum Aufnahmebescheid
PS. я реагирую только на конструктивные замечания, реплики типа "сам дурак" или "у меня до н.э было так " оставляю ввиду недостатка времени без внимания.
и внуку с дедом желательно помириться - ....und die Bezugsperson die Einbeziehung ausdrücklich beantragt -жить потом можно где угодно, главное чтобы §4- die Bezugsperson подал заявление