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Einspruch gegen Bußgeldbescheid

21.11.11 17:59
Re: Einspruch gegen Bußgeldbescheid
 
gadacz патриот
gadacz
In Antwort auf:
hiermit
Ja, womit denn sonst?
Aber es ist so eine übliche Floskel, die sich wie Kleister durch alle Anschreiben dieser Art zieht.
Ich würde das lieber im Betreff unterbringen: Einspruch gegen Bußgeldbescheid ... AZ XXXXXXX ....
Das Zitat/Wiederholung des Vorwurfs und der 'Verurteilung' (Beschluss) wäre auch entbehrlich. Der Sachbearbeiter wird ohnehin die Akte zuziehen.
Dann bleibt nur noch die Entgegnung, also Richtigstellung aus eigener Sicht, auf der der Einspruch begründet wird.
DEUTSCHsprachiger €uropäer mit preußischem Migrationshintergrund - service.gadacz.info
 

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