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Einspruch gegen Bußgeldbescheid
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в ответ Konfuzius 21.11.11 17:42
In Antwort auf:
hiermit
Ja, womit denn sonst?hiermit
Aber es ist so eine übliche Floskel, die sich wie Kleister durch alle Anschreiben dieser Art zieht.
Ich würde das lieber im Betreff unterbringen: Einspruch gegen Bußgeldbescheid ... AZ XXXXXXX ....
Das Zitat/Wiederholung des Vorwurfs und der 'Verurteilung' (Beschluss) wäre auch entbehrlich. Der Sachbearbeiter wird ohnehin die Akte zuziehen.
Dann bleibt nur noch die Entgegnung, also Richtigstellung aus eigener Sicht, auf der der Einspruch begründet wird.
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