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Optionspflicht Staatsangehörigkeit

24.03.07 18:34
Re: Optionspflicht Staatsangehörigkeit
 
Delphie гость
в ответ Dresdner 24.03.07 16:27
В ответ на:
а какие аргументы Вы приводили после: ich bitte Sie aber in meinem besonderen Fall um Verständnis?

Такое впечетление , что они в [Ansbache] вообше письмо и не читали. Там только прошение об исключении для моего ребенка, а не [Klage] в суд.
Als mein Sohn im März 2001 in Nürnberg geboren wurde, haben wir uns für die ukrainische Staatsangehörigkeit entschieden (damals hatten wir keinen Rechtsanspruch auf Einbürgerung).
Bei einem Erwerb einer ukrainischen Staatsangehörigkeit geht die moldauischen Staatsangehörigkeit automatisch per Gesetz verloren. Damals erlaubte sowohl die Ukraine als auch Moldawien keine Mehrstaatigkeit. Aus diesem Grund haben wir die Geburt von Daniel bei dem Generalkonsulat der Republik Moldau nicht gemeldet.
Ich habe jetzt schriftlich und telefonisch das Problem bei dem Generalkonsulat der Republik Moldau geschildert. Und habe gefragt, ob die mir eine Bestätigung geben, dass meinen Sohn keine moldauische Staatsangehörigkeit hat. Die wissen selber nicht, was sie tun sollen.
Aus diesem Grund bitte ich Sie, dass die Mehrstaatigkeit ohne diese Auflage hingenommen wird (oder die moldauische Staatsangehörigkeit meines Sohnes annulliert wird), weil die Entlassung aus der moldauischen Staatsangehörigkeit verweigert wird.
Ich will nicht, dass mein Sohn wegen Problemen mit dem Generalkonsulat der Republik Moldau die deutsche Staatsangehörigkeit verliert. ....
 

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