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Kornmeier & Partner Rechtsanwälte
NEW 03.01.12 22:55
in Antwort viktor2976 02.01.12 23:21
NEW 03.01.12 23:44
Kinotavr VIDEO OOO через Kruse рассылал абманунги в феврале 2011 за "Детям до 16" - 980€
in Antwort чёрт! 03.01.12 22:55, Zuletzt geändert 04.01.12 00:06 (WTF?)
В ответ на:
Aktuell liegt uns eine Klage der Kanzlei HMS Barthelmeß Görzel, Rechtsanwalt Tim Christian Berger, für Kinotavr Video OOO beim Amtsgericht Köln vor. Die Firma Kinotavr Video OOO wurde früher durch Frau Rechtsanwältin Doreen Kruse vertreten. Das Mandatsverhältnis besteht offensichtlich nicht mehr. Unser Mandant hatte sich zunächst selbst ohne Anwalt außergerichtlich verteidigt und hat nun ein Schreiben des Kölner Gerichts erhalten.
Aktuell liegt uns eine Klage der Kanzlei HMS Barthelmeß Görzel, Rechtsanwalt Tim Christian Berger, für Kinotavr Video OOO beim Amtsgericht Köln vor. Die Firma Kinotavr Video OOO wurde früher durch Frau Rechtsanwältin Doreen Kruse vertreten. Das Mandatsverhältnis besteht offensichtlich nicht mehr. Unser Mandant hatte sich zunächst selbst ohne Anwalt außergerichtlich verteidigt und hat nun ein Schreiben des Kölner Gerichts erhalten.
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Die Kanzlei HMS.Barthelmeß Görzel behauptet, dass die bisherige Prozessbevollmächtigte Frau Rechtsanwältin Doreen Kruse nicht mehr für die Firma Kinotavr Video OOO GmbH tätig ist. Angeblich wurde das Mandat durch die Klägerin entzogen. Weiter wird dem Gericht mitgeteilt, dass Frau Rechtsanwältin Kruse die Herausgabe der Handakte verweigert. Dies lässt vermuten, dass hier offensichtlich zwischen der Firma Kinotavr Video OOO GmbH und Frau Rechtsanwältin Doreen Kruse noch Unstimmigkeiten hinsichtlich der Gebührenabrechnung bestehen.
Die Klage war zunächst beim Landgericht Köln eingereicht worden, obwohl die Forderung zunächst auf 980,00 €, jetzt auf 3.224,04 € erhöht wurde. Da das Landgericht Köln deutlich darauf hinwies, dass es bei einer Klage sachlich unzuständig sei, da der Streitwert unter 5.000,00 € liegt, wurde dann von der Firma Kinotavr Video über den neuen Prozessbevollmächtigten beantragt, die Sache an das Amtsgericht Köln abzugeben. Dies geschah dann auch.
In der Anspruchsbegründung, die nunmehr nach dem Mahnbescheid dem Amtsgericht Köln vorgelegt wurde, bleibt vieles im Unklaren. Die Klägerin verweist darauf, dass die Firma Logistep Deutschland GmbH die Ermittlungen durchgeführt habe. Es wird dann, wie dies auch aus anderen Verfahren bekannt ist, auf ein Sachverständigengutachten verwiesen, dass 2006 dem Amtsgericht Frankfurt am Main vorgelegt worden ist. Hier versucht auch die Firma Kinotavr Video sich möglichst weiteren Aufwand zu ersparen. Bereits an diesem Punkt ist zu hinterfragen, ob von 2006 bis zum 2010, dem Zeitpunkt des angeblichen Urheberrechtsverstoßes, die Software unverändert geblieben ist. Dies muss mehr als bezweifelt werden. Bei einer Softwareänderung ist aber ein Gutachten aus 2006 wertlos. Es kann in keiner Weise nachvollzogen werden, welche Änderungen in welchem Umfang erfolgt sind und ob damit die Qualität der Ermittlungsergebnisse in irgendeiner Form beeinflusst worden sind.
Dies ist nur eine von vielen Fragen, die im nunmehr anhängigen gerichtlichen Verfahren zu klären sind.
Interessant ist auch, dass das Amtsgericht Köln in seiner ersten Verfügung anregt, dass die Klägerin zu einer Tatsachendarlegung zu der Frage der örtlichen Zuständigkeit des angerufenen Gerichts weiter Stellung nimmt. Dies haben wir mittlerweile auch in anderen Klageverfahren erlebt. Offensichtlich sieht das Amtsgericht Köln das Thema örtliche Zuständigkeit kritisch. Obwohl dies von uns im gerichtlichen Verfahren ausdrücklich gerügt wurde, scheint nach derzeitigem Stand das Amtsgericht Köln aber nicht vorab über das Thema örtliche Zuständigkeit entscheiden zu wollen. Hier ist auch der Versuch zu beobachten, die Angelegenheiten möglichst „schnell“ zu erledigen. Dies wird aber einer aufwendigen rechtlichen Prüfung der vielen Einzelheiten nach unserer Auffassung nicht gerecht.
http://abmahnung-blog.de/tag/hms-barthelmess-goerzelDie Kanzlei HMS.Barthelmeß Görzel behauptet, dass die bisherige Prozessbevollmächtigte Frau Rechtsanwältin Doreen Kruse nicht mehr für die Firma Kinotavr Video OOO GmbH tätig ist. Angeblich wurde das Mandat durch die Klägerin entzogen. Weiter wird dem Gericht mitgeteilt, dass Frau Rechtsanwältin Kruse die Herausgabe der Handakte verweigert. Dies lässt vermuten, dass hier offensichtlich zwischen der Firma Kinotavr Video OOO GmbH und Frau Rechtsanwältin Doreen Kruse noch Unstimmigkeiten hinsichtlich der Gebührenabrechnung bestehen.
Die Klage war zunächst beim Landgericht Köln eingereicht worden, obwohl die Forderung zunächst auf 980,00 €, jetzt auf 3.224,04 € erhöht wurde. Da das Landgericht Köln deutlich darauf hinwies, dass es bei einer Klage sachlich unzuständig sei, da der Streitwert unter 5.000,00 € liegt, wurde dann von der Firma Kinotavr Video über den neuen Prozessbevollmächtigten beantragt, die Sache an das Amtsgericht Köln abzugeben. Dies geschah dann auch.
In der Anspruchsbegründung, die nunmehr nach dem Mahnbescheid dem Amtsgericht Köln vorgelegt wurde, bleibt vieles im Unklaren. Die Klägerin verweist darauf, dass die Firma Logistep Deutschland GmbH die Ermittlungen durchgeführt habe. Es wird dann, wie dies auch aus anderen Verfahren bekannt ist, auf ein Sachverständigengutachten verwiesen, dass 2006 dem Amtsgericht Frankfurt am Main vorgelegt worden ist. Hier versucht auch die Firma Kinotavr Video sich möglichst weiteren Aufwand zu ersparen. Bereits an diesem Punkt ist zu hinterfragen, ob von 2006 bis zum 2010, dem Zeitpunkt des angeblichen Urheberrechtsverstoßes, die Software unverändert geblieben ist. Dies muss mehr als bezweifelt werden. Bei einer Softwareänderung ist aber ein Gutachten aus 2006 wertlos. Es kann in keiner Weise nachvollzogen werden, welche Änderungen in welchem Umfang erfolgt sind und ob damit die Qualität der Ermittlungsergebnisse in irgendeiner Form beeinflusst worden sind.
Dies ist nur eine von vielen Fragen, die im nunmehr anhängigen gerichtlichen Verfahren zu klären sind.
Interessant ist auch, dass das Amtsgericht Köln in seiner ersten Verfügung anregt, dass die Klägerin zu einer Tatsachendarlegung zu der Frage der örtlichen Zuständigkeit des angerufenen Gerichts weiter Stellung nimmt. Dies haben wir mittlerweile auch in anderen Klageverfahren erlebt. Offensichtlich sieht das Amtsgericht Köln das Thema örtliche Zuständigkeit kritisch. Obwohl dies von uns im gerichtlichen Verfahren ausdrücklich gerügt wurde, scheint nach derzeitigem Stand das Amtsgericht Köln aber nicht vorab über das Thema örtliche Zuständigkeit entscheiden zu wollen. Hier ist auch der Versuch zu beobachten, die Angelegenheiten möglichst „schnell“ zu erledigen. Dies wird aber einer aufwendigen rechtlichen Prüfung der vielen Einzelheiten nach unserer Auffassung nicht gerecht.
Kinotavr VIDEO OOO через Kruse рассылал абманунги в феврале 2011 за "Детям до 16" - 980€
В ответ на:
Mahnbescheid/ Anspruchsbegründung durch Rechtsanwalt Haas & Kollegen i.A.d. Studija Monolit GmbH wegen behaupteter Urheberrechtsverletzung- Rechtsanwalt Haas erklärt Klagerücknahme vor dem Amtsgericht Adelsheim - Beschluss des Amtsgerichts Adelsheim: "Klägerin trägt Kosten des Verfahrens".
Rechtsanwalt Haas & Kollegen i.A.d. Studija Monolit GmbH erklärt Klagerücknahme vor dem Amtsgericht Adelsheim: Amtsgericht Adelsheim: „Klägerin trägt Kosten des Verfahrens“
Das Amtsgericht Adelsheim hat mit Beschluss vom 08.11.2011 (1 C 88 / 11) der Firma Studija Monolit GmbH, Moskau, die Kosten einer Filesharingklage auferlegt, nachdem Rechtsanwalt Haas & Kollegen die Klage zurückgenommen hatte. Auf Antrag der KANZLEI WEINER als Prozessbevollmächtigter des Beklagten Anschlussinhabers hat das Amtsgericht Adelsheim durch Beschluss der Klägerin die Kosten des Verfahrens auferlegt.
Dem Rechtstreit ging eine Abmahnung der Anwaltskanzlei Kruse wegen Urheberrechtsverletzung an dem Film Gluhar v Kino voraus, die im Auftrag der Firma Studija Monolit GmbH (nach russischem Recht) gegen einen von der KANZLEI WEINER, Rechtsanwalt Christian Weiner, LL.M., vertretenen Internetanschlussinhaber erging. Die geltend gemachten Zahlungsansprüche von insgesamt 980,00 EUR wurden von der KANZLEI WEINER im Auftrag des Internetanschlussinhabers als unbegründet zurückgewiesen. Daraufhin hat die Anwaltskanzlei Kruse die Zahlungsansprüche auf nunmehr 1101,80 EUR erhöht. Nachdem auch die erhöhte Forderung als unbegründet bezeichnet worden ist, hat die Firma Studija Monolit Rechtsanwalt Rainer Haas & Kollegen aus Baden-Baden mit der Interessenwahrnehmung beauftragt und einen Mahnbescheid in Höhe von 1101,80 € beim Amtsgericht beantragt. Gegen diesen Mahnbescheid wurde erhob Rechtsanwalt Christian Weiner, LL.M., als Bevollmächtigter des Anschlussinhabaers Widerspruch. Der Rechtstreit wurde daraufhin auf Antrag von Rechtsanwalt Haas & Kollegen unter Einzahlung weiterer Gerichtskosten an das zuständige Amtsgericht Adelsheim abgegeben.
Das Amtsgericht Adelsheim hat sodann die Klägerin unter Fristsetzung aufgefordert, den Anspruch zu begründen. Nachdem sich der Betroffene auch im Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Adelsheim von der KANZLEI WEINER, Rechtsanwalt Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht) vertreten ließ, hat Rechtsanwalt Haas & Kollegen mutmaßlich aufgrund der vorgetragenen Argumentation die Klage mangels Erfolgsaussichten zurückgenommen.
Auf Antrag der KANZLEI WEINER, Rechtsanwalt Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht) wurde der Klägerin, der Studija Monolit GmbH, sodann die Kosten des Verfahrens auferlegt. (Amtsgericht Adelsheim, Beschluss vom 08.11.2011, Az. 1 C 88 / 11).
www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/rechtsanwalt-haas-kollegen-i-a...Mahnbescheid/ Anspruchsbegründung durch Rechtsanwalt Haas & Kollegen i.A.d. Studija Monolit GmbH wegen behaupteter Urheberrechtsverletzung- Rechtsanwalt Haas erklärt Klagerücknahme vor dem Amtsgericht Adelsheim - Beschluss des Amtsgerichts Adelsheim: "Klägerin trägt Kosten des Verfahrens".
Rechtsanwalt Haas & Kollegen i.A.d. Studija Monolit GmbH erklärt Klagerücknahme vor dem Amtsgericht Adelsheim: Amtsgericht Adelsheim: „Klägerin trägt Kosten des Verfahrens“
Das Amtsgericht Adelsheim hat mit Beschluss vom 08.11.2011 (1 C 88 / 11) der Firma Studija Monolit GmbH, Moskau, die Kosten einer Filesharingklage auferlegt, nachdem Rechtsanwalt Haas & Kollegen die Klage zurückgenommen hatte. Auf Antrag der KANZLEI WEINER als Prozessbevollmächtigter des Beklagten Anschlussinhabers hat das Amtsgericht Adelsheim durch Beschluss der Klägerin die Kosten des Verfahrens auferlegt.
Dem Rechtstreit ging eine Abmahnung der Anwaltskanzlei Kruse wegen Urheberrechtsverletzung an dem Film Gluhar v Kino voraus, die im Auftrag der Firma Studija Monolit GmbH (nach russischem Recht) gegen einen von der KANZLEI WEINER, Rechtsanwalt Christian Weiner, LL.M., vertretenen Internetanschlussinhaber erging. Die geltend gemachten Zahlungsansprüche von insgesamt 980,00 EUR wurden von der KANZLEI WEINER im Auftrag des Internetanschlussinhabers als unbegründet zurückgewiesen. Daraufhin hat die Anwaltskanzlei Kruse die Zahlungsansprüche auf nunmehr 1101,80 EUR erhöht. Nachdem auch die erhöhte Forderung als unbegründet bezeichnet worden ist, hat die Firma Studija Monolit Rechtsanwalt Rainer Haas & Kollegen aus Baden-Baden mit der Interessenwahrnehmung beauftragt und einen Mahnbescheid in Höhe von 1101,80 € beim Amtsgericht beantragt. Gegen diesen Mahnbescheid wurde erhob Rechtsanwalt Christian Weiner, LL.M., als Bevollmächtigter des Anschlussinhabaers Widerspruch. Der Rechtstreit wurde daraufhin auf Antrag von Rechtsanwalt Haas & Kollegen unter Einzahlung weiterer Gerichtskosten an das zuständige Amtsgericht Adelsheim abgegeben.
Das Amtsgericht Adelsheim hat sodann die Klägerin unter Fristsetzung aufgefordert, den Anspruch zu begründen. Nachdem sich der Betroffene auch im Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Adelsheim von der KANZLEI WEINER, Rechtsanwalt Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht) vertreten ließ, hat Rechtsanwalt Haas & Kollegen mutmaßlich aufgrund der vorgetragenen Argumentation die Klage mangels Erfolgsaussichten zurückgenommen.
Auf Antrag der KANZLEI WEINER, Rechtsanwalt Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht) wurde der Klägerin, der Studija Monolit GmbH, sodann die Kosten des Verfahrens auferlegt. (Amtsgericht Adelsheim, Beschluss vom 08.11.2011, Az. 1 C 88 / 11).
NEW 04.01.12 05:24
in Antwort georggg 31.12.11 16:03
А я где то читал что даже с обысками домой приходят компы на проверку забирают . Это возможно ?
NEW 04.01.12 09:11
in Antwort Kusja5 04.01.12 05:24, Zuletzt geändert 04.01.12 09:12 (Smerch007)
только с разрешения суда, а для этого нужны ОЧЕНЬ ВЕСОМЫЕ АРГУМЕНТЫ, которых у них просто быть не может!
IP-Adressen-Ausdruck kein Beweis für Urheberrechtsverletzung
LG Frankfurt am Main fordert eidesstattliche Erklärung des Providers
Ein einfacher Papierausdruck von IP-Adressen aus einer Tauschbörse genügt nicht, um zu beweisen, dass von einem bestimmten Internetzugang aus eine Urheberrechtsverletzung begangen worden ist. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.
golem.de/0911/71193.html
IP-Adressen-Ausdruck kein Beweis für Urheberrechtsverletzung
LG Frankfurt am Main fordert eidesstattliche Erklärung des Providers
Ein einfacher Papierausdruck von IP-Adressen aus einer Tauschbörse genügt nicht, um zu beweisen, dass von einem bestimmten Internetzugang aus eine Urheberrechtsverletzung begangen worden ist. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.
golem.de/0911/71193.html
NEW 04.01.12 11:22
Вижу, надо еще раз пролить свет на причины отклонения заявления судом г. Франкфурта три года назад. Сотрудники фирмы "по отлову" фиксируют дату, время, IP, по которому осуществлялась раздача, и производят несколько пробных скачиваний предложенных к раздаче файлов, включая их последущее проигрывание. Все тщательно протоколируется. Показания этих сотрудников вместе с протоколом отлова служат доказательствами, если в суде вдруг начинает оспариваться факт раздачи.
Именно отсутствие такого свидетеля (бывший сотрудник был прибалтийским студентом, который уже не проживал на момент судебного процесса в Германии) привело к тому, что правообладатель проиграл из-за слабой доказательной базы.
in Antwort Smerch007 04.01.12 09:11
В ответ на:
IP-Adressen-Ausdruck kein Beweis für Urheberrechtsverletzung
LG Frankfurt am Main fordert eidesstattliche Erklärung des Providers
Ein einfacher Papierausdruck von IP-Adressen aus einer Tauschbörse genügt nicht, um zu beweisen, dass von einem bestimmten Internetzugang aus eine Urheberrechtsverletzung begangen worden ist. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.
IP-Adressen-Ausdruck kein Beweis für Urheberrechtsverletzung
LG Frankfurt am Main fordert eidesstattliche Erklärung des Providers
Ein einfacher Papierausdruck von IP-Adressen aus einer Tauschbörse genügt nicht, um zu beweisen, dass von einem bestimmten Internetzugang aus eine Urheberrechtsverletzung begangen worden ist. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.
Вижу, надо еще раз пролить свет на причины отклонения заявления судом г. Франкфурта три года назад. Сотрудники фирмы "по отлову" фиксируют дату, время, IP, по которому осуществлялась раздача, и производят несколько пробных скачиваний предложенных к раздаче файлов, включая их последущее проигрывание. Все тщательно протоколируется. Показания этих сотрудников вместе с протоколом отлова служат доказательствами, если в суде вдруг начинает оспариваться факт раздачи.
Именно отсутствие такого свидетеля (бывший сотрудник был прибалтийским студентом, который уже не проживал на момент судебного процесса в Германии) привело к тому, что правообладатель проиграл из-за слабой доказательной базы.
Ответы на форуме не могут заменить адв. консультацию.
NEW 04.01.12 11:26
in Antwort Сергей Ш. 04.01.12 11:22
NEW 04.01.12 20:12
in Antwort Сергей Ш. 04.01.12 11:26
1. Fehlerhafte Beweissicherung
IP-Adressen-Verwechslung
fehlerhafte Beweissicherung durch den Rechteinhaber oder die eingeschaltete Anti-Piracy-Firma
Что именно здесь имеется ввиду с IP-Adressen-Verwechslung,мой и тот что в письме?
IP-Adressen-Verwechslung
fehlerhafte Beweissicherung durch den Rechteinhaber oder die eingeschaltete Anti-Piracy-Firma
Что именно здесь имеется ввиду с IP-Adressen-Verwechslung,мой и тот что в письме?
NEW 04.01.12 20:39
in Antwort Herrn Anton 04.01.12 20:12
Не знаю, откуда это. Короче, вероятность ошибки при установлении IP бесспорно имеется. При обоснованных сомнениях нельзя ни в коем случае платить и подписывать Unterlassungserklärung, даже в измененном виде. Следует давить на возможную ошибку и, естественно, делать это грамотно. Особенно в таких случаях считаю подключение адвоката оправданным.
Ответы на форуме не могут заменить адв. консультацию.
NEW 04.01.12 20:50
in Antwort Сергей Ш. 04.01.12 20:39
А если мой IP не совподает с тем что в письме?Или так и надо?
NEW 04.01.12 21:02
in Antwort Herrn Anton 04.01.12 20:50
NEW 04.01.12 22:19
in Antwort Сергей Ш. 04.01.12 21:02
В ответ на:
IP ведь меняется
На некоторых роутерах ,например Fritz, есть такая услуга как пушсервис ,которая ведёт лог подключений и сохраняет их или в текстовом файле или хтмл и отправляет на любой указаный ящик. Отсюда вытекает вопрос является ли выписка с бокса а твоём IP в тот день если не совпадает с датой и IP указаным в письме .Я свои логи веду уже с тех пор когда поднялся шухер насчёт ёлок и каждый день мне приходит на почтовый ящик собщение кокой IP и как он менялся а вот на указаную дату совсем другой адресс стоит.IP ведь меняется
NEW 04.01.12 22:22
in Antwort arturion2004 04.01.12 22:19
В ответ на:
.Я свои логи веду уже с тех пор когда поднялся шухер насчёт ёлок
вот и ответьте,как часто этот ИП меняется??? пожалуйста.Я свои логи веду уже с тех пор когда поднялся шухер насчёт ёлок
NEW 04.01.12 22:36
in Antwort Zaja22 04.01.12 22:22
IP адресс по умолчанию меняется раз в сутки ну или хоть мульён раз при перезагрузке роутера.
NEW 04.01.12 22:53
in Antwort arturion2004 04.01.12 22:36
В ответ на:
IP адресс по умолчанию меняется раз в сутки ну или хоть мульён раз при перезагрузке роутера.
вот темный лес,я то думала,он у компа единственный на всю жизньIP адресс по умолчанию меняется раз в сутки ну или хоть мульён раз при перезагрузке роутера.
NEW 04.01.12 22:57
я плакал...
in Antwort Zaja22 04.01.12 22:53
В ответ на:
я то думала
я то думала
я плакал...
"Я, кстати, если вы заметили, не добрый человек..." (Ю. Латынина)
NEW 04.01.12 23:05
in Antwort stacheltier 04.01.12 22:57
В ответ на:
я плакал...
рада,что расстрогала тебя,ну ничго,я здесь новичёк,а ты видимо уже поднатоскался тут,всему тебя научили,рада за тебя безумноя плакал...
NEW 04.01.12 23:07
in Antwort Zaja22 04.01.12 23:05
Если я правильно помню, пользователь
marco_materazzi в прошлом году, скачав фильм заплатил по штрафу около 1000 евро. Можете проконсультироваться у него, как дело было. Большой был разговор тогда на форуме.

04.01.12 23:12
Нет ...это пользователь
Дeдoродный был
Он за скачку какого то порно аж 2500€ заплатил! Все вопросы к нему !
in Antwort Пyкшин 04.01.12 23:07
В ответ на:
Если я правильно помню
Если я правильно помню
Нет ...это пользователь

Он за скачку какого то порно аж 2500€ заплатил! Все вопросы к нему !

"Я, кстати, если вы заметили, не добрый человек..." (Ю. Латынина)