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нужно ли перевод справки о несудимости заверять нотариально?
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in Antwort golmer 29.04.13 22:48
В ответ на:
In welcher Form muss ich Unterlagen beifügen?
Grundsätzlich gilt:
Benötigt werden Kopienvom Original mit notarieller Beglaubigung. Kopien müssen vollständig
sein, das heißt Vorder- und Rückseite der Urkunde sind vorzulegen. Unbeglaubigte Kopien sind nicht
beweisgeeignet.
Der Beglaubigungsvermerk muss im Original vorliegen und die vollständige inhaltliche Übereinstim-mung der Kopie mit dem Original bestätigen. Kopien von Beglaubigungsvermerken oder Beglaubi-gungsvermerke, welche lediglich die Unterschrift des Übersetzers beglaubigen, reichen nicht aus.
Allen fremdsprachigen Unterlagenist eine Übersetzung eines vereidigten Übersetzers beizufügen.
In welcher Form muss ich Unterlagen beifügen?
Grundsätzlich gilt:
Benötigt werden Kopienvom Original mit notarieller Beglaubigung. Kopien müssen vollständig
sein, das heißt Vorder- und Rückseite der Urkunde sind vorzulegen. Unbeglaubigte Kopien sind nicht
beweisgeeignet.
Der Beglaubigungsvermerk muss im Original vorliegen und die vollständige inhaltliche Übereinstim-mung der Kopie mit dem Original bestätigen. Kopien von Beglaubigungsvermerken oder Beglaubi-gungsvermerke, welche lediglich die Unterschrift des Übersetzers beglaubigen, reichen nicht aus.
Allen fremdsprachigen Unterlagenist eine Übersetzung eines vereidigten Übersetzers beizufügen.
Вы просто это не правильно понимаете!
1)это относится к КОПИЯМ,они должны быть нотариально заверены.....в ином случае копии не имеют доказательной силы.
2)отметка подлинности должна подтверждать полное соответствие копии с оригиналом
3) все документы на иностранном языке должны быть переведены присяжным переводчиком
В данном случае-я имею ввиду справку о несудимости -нужно отправлять оригинал с переводом, и потому ничего у нотариуса заверять не нужно!