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Опыт подачи Untätigkeitsklage
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Dresdner министр без портфеля
в ответ jamaxim 24.09.23 16:33
Kostenfestsetzungsbeschluss - Beglaubigte Abschrift
In der Verwaltungsrechtssache jamaxim ./. böse Behörde
hat das Verwaltungsgericht Braunschweig - 2. Kammer – am ZZ. September 2023 durch die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle beschlossen:Die von der Beklagten an den Kläger zu erstattenden Kosten werden auf 495,80 EUR - in Worten: vierhundertfünfundneunzigund 80/100 Euro - festgesetzt. Diese Kosten sind ab dem VV.08.2023 mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu verzinsen.GründeDie Festsetzung erfolgt auf Antrag des Klägers vom VV.08.2023 aufgrund der rechtskräftigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom UU.07.2023. Dem Kostenfestsetzungsantrag, der dem zur Kostentragung verpflichteten Beteiligten zur eventuellen Stellungnahme übermittelt worden ist, ist - nach Erläuterung der Kosten vom LL.08.2023 – in vollem Umfang zu entsprechen.Diese Entscheidung ist gemäß § 171 VwGO vollstreckbar.
спасибо! а каким образом сумма 495,80 EUR сформировалась?