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DPD и украденная посылка

02.09.22 18:51
Re: DPD и украденная посылка
 
Marusja-Klimova коренной житель
Marusja-Klimova
в ответ Bwmember 02.09.22 11:14
Позвонил сегодня, сказали пришлют какое то письмо на которое нужно ответить и приложить паспорт, на что я отказался. Сказал, что никакие документы им посылать не буду. Будут снова дальше разбираться.

Наверное, они хотели, чтобы вы "поклялись", что посылку не получали.


https://www.it-recht-kanzlei.de/faq-paketverlust-nichterha...


C. Die Schadensregulierung mit Transportunternehmen: Mythos und Realität der „eidesstattlichen Versicherungen“

Bei Versuchen von Händlern, vermeintliche Zustellprobleme mit den Transportunternehmen aufzuklären, werden sie häufig mit diversen Anforderungen und Formalien konfrontiert.

Hintergrund ist, dass Transportunternehmen eine Haftung für Paketverluste erst dann anerkennen bzw. Ersatzzahlungen leisten, wenn sie hinreichend rückversichert sind, dass der Verbraucher über die vermeintliche Nichtzustellung keine falschen Angaben tätigt oder die Unwahrheit sagt.

I. Das Versandunternehmen fordert mich auf, vom Verbraucher eine „eidesstattliche Erklärung“ über den Nichterhalt einzuholen. Was hat es damit auf sich?

Viele Versandunternehmen leisten Ersatz für eine verlustig gegangene Sendung erst dann, wenn der bestimmungsgemäße Empfänger nachweislich bestätigt, die Lieferung tatsächlich nicht erhalten zu haben.

Gefordert wird hier meist, dass der Händler vom Verbraucher eine eigenhändig unterschriebene sog. „eidesstattliche Versicherung“ oder „eidesstattliche Erklärung“ einholen soll.

Rechtlich ist die Bezeichnung zwar weit gefehlt. Eidesstattliche Erklärungen sind ein prozessuales Mittel der Glaubhaftmachung von Tatsachen und in Deutschland rechtlich nur wirksam, wenn sie gegenüber einer zuständigen Behörde abgegeben werden. Mit Ihnen wird anstelle eines offiziellen Eides eine Aussage gegenüber zuständigen Stellen offiziell und strafrechtlich belastbar bezeugt. An Eides statt versicherte Falschaussagen sind gegenüber zuständigen Behörden nach § 156 StGB und im Falle der Fahrlässigkeit nach § 161 StGB strafbewährt.

Gegenüber Privaten und privaten Unternehmen abgegebene „Eidesstattliche Versicherungen“ lösen diese Rechtsfolgen allerdings nicht aus, weil sie nicht – und dazu dient die eidesstattliche Versicherung allein – vor zuständigen Behörden (also staatlichen Institutionen wie Gerichten, Gerichtsvollziehern u.a. – abgegeben wurden.

Ist die Bezeichnung als „eidesstattliche Versicherung“ auch falsch (treffender wäre "Nichterhaltserklärung"), ist eine vom Verbraucher unterschriebene Erklärung, das Paket tatsächlich nicht erhalten zu haben, aber dennoch rechtlich nicht irrelevant.

Lügt der Verbraucher in so einer Erklärung, macht er sich nämlich regelmäßig eines Betrugs gegenüber dem Händler und zulasten des für den Verlust ersatzpflichtigen Transportunternehmens schuldig und kann nach § 263 StGB strafrechtlich verfolgt werden.

II. Darf der Verbraucher vom Händler verpflichtet werden, eine Erklärung über den Nichterhalt der Sendung abzugeben?

Nein. Der Verbraucher ist nicht verpflichtet, eine Erklärung über den Nichterhalt der Sendung abzugeben und so den Händler in seinem Regress gegen das Transportunternehmen zu unterstützen.

Der Händler darf an die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung insbesondere keine Rechtsfolgen knüpfen, darf also vor allem die Kaufpreisrückerstattung bei Paketverlust nicht von der offiziellen Erklärung des Verbrauchers abhängig machen, die Ware nicht erhalten zu haben.

Zulässig ist es aber, zukünftige Vertragsschlüsse mit dem Verbraucher bei Ablehnung der Abgabe einer Nichterhaltserklärung durch den Verbraucher zu verweigern. Der Händler hat nämlich das Recht, jenseits ungerechtfertigter Diskriminierungen frei zu entscheiden, mit wem er Verträge schließt und mit wem nicht.

Auf der anderen Seite liegt aber nah, dass ein Verbraucher, der die Wahrheit sagt und die Ware tatsächlich nicht erhalten hat, grundsätzlich zur Abgabe einer entsprechenden Erklärung bereit sein sollte. Immerhin entstehen ihm daraus dann ja keine Nachteile.

Erklärt sich ein Verbraucher nicht zur Abgabe bereit, kann der Händler dies zum Anlass nehmen, durch weitere Nachforschungen die vermeintliche Nichtzustellung akribischer zu untersuchen.


 

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