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МОЙ паркплатц
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in Antwort obika77 25.08.13 20:42, Zuletzt geändert 29.08.13 17:30 (Ыхр)
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Wir raten zu folgender Vorgehensweise:
Notieren Sie das Nummernschild des Falschparkers mit Datum und Uhrzeit des Verstoßes und teilen Sie uns diese Daten mit (per E-Mail, Fax, Brief oder Telefon). Wenn Sie die Möglichkeit haben, machen Sie ein Foto.
Wir machen daraufhin eine Halteranfrage über die Zulassungsstellen, schreiben den Fahrzeugeigentümer an und veranlassen diesen, (notfalls gerichtlich) sich dazu zu verpflichten, im Wiederholungsfalle des unberechtigten Parkens an Sie eine „Strafe“ in Höhe von z.B. 1.000,-- € zu zahlen.
Nachdem der Halter die Unterlassungserklärung ausgefüllt zurückgesendet hat, haben Sie nun die Gewissheit, dass ein wiederholtes Falschparken dieses Halters nicht mehr vorkommt. Sollte es nochmals vorkommen, so wird Sie dies nicht allzu sehr Schmerzen, da der Parker dann verpflichtet ist, die vereinbarte „Strafe“ an Sie zu zahlen.
Wir raten zu folgender Vorgehensweise:
Notieren Sie das Nummernschild des Falschparkers mit Datum und Uhrzeit des Verstoßes und teilen Sie uns diese Daten mit (per E-Mail, Fax, Brief oder Telefon). Wenn Sie die Möglichkeit haben, machen Sie ein Foto.
Wir machen daraufhin eine Halteranfrage über die Zulassungsstellen, schreiben den Fahrzeugeigentümer an und veranlassen diesen, (notfalls gerichtlich) sich dazu zu verpflichten, im Wiederholungsfalle des unberechtigten Parkens an Sie eine „Strafe“ in Höhe von z.B. 1.000,-- € zu zahlen.
Nachdem der Halter die Unterlassungserklärung ausgefüllt zurückgesendet hat, haben Sie nun die Gewissheit, dass ein wiederholtes Falschparken dieses Halters nicht mehr vorkommt. Sollte es nochmals vorkommen, so wird Sie dies nicht allzu sehr Schmerzen, da der Parker dann verpflichtet ist, die vereinbarte „Strafe“ an Sie zu zahlen.
http://www.verkehrsrecht.justlaw.de/Falschparker-Parkplatz.htm