Сателитки разрешили !!!!
Народ, вытаскивайте свои тарелки, ставьте их на балконе и радуйтесь новой свободе.
Фермиетры больше ничего не могут сделать.
Читайте снизу новое решение 16 Мая 2007 главного суда Германии:
"Satellitenschüsseln auf Balkonen laut BGH zulässig
Mieter dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auch dann eine Parabolantenne für den Fernsehempfang aufstellen, wenn ihre Wohnung über einen Kabelanschluss verfügt. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil. Zwar sei der Kabelanschluss "regelmäßig ein sachbezogener Grund", die Satellitenschüssel zu verbieten, so das BGH in Karlsruhe weiter. Doch müsse der Vermieter auch das Grundrecht der Meinungs- und Informationsfreiheit berücksichtigen und deshalb in für ihn zumutbaren Fällen der Antenne zustimmen. Damit sei eine Klausel im Mietvertrag, die das Aufstellen von Parabolantennen unter Hinweis auf einen vorhandenen Kabelanschluss ausnahmslos verbietet, komplett unwirksam, bestätigte ein Sprecher.
Ein türkischer Mieter hatte in einer Wohnanlage in Berlin-Neukölln eine relativ große mobile Schüssel auf seinen sichtgeschützten Balkon gestellt, um über die im Kabel zugänglichen sechs türkischsprachigen Programme hinaus weitere Sender empfangen zu können. Der Vermieter wollte ihm dies unter Berufung auf zwei Klauseln im Mietvertrag verbieten. Zum einen war das Anbringen von Parabolantennen außerhalb der Wohnung verboten, weil das Anwesen über einen Breitbandkabelanschluss verfügte. Nach einer weiteren Klausel war eine Zustimmung des Vermieters zu solchen Maßnahmen möglich, wenn davon keine "nennenswerte Beeinträchtigung der Mietsache" ausging.
Das Antennenverbot ist laut BGH unwirksam, weil es keinerlei Ausnahmen für Mieter vorsieht, die ein besonderes Interesse an Satellitenprogrammen geltend machen können.
(Az: VIII ZR 207/04)"

По-моему стоит инфу оформить поофициалнее и пришпилить в верхние строчки форума, как про интернет тв!!! А, модераторы?
T.e если есть кабель и домовладелец упрется, то суд будет решать, как и раньше взвешивая право на информацию и влияние антенны на внешний вид дома.
Шансы лучше, но это не принципиально.
а стали гораздо и в большом значение на стороне сателитчиков. Вс╦ таки это решение "Grundsatzentscheidung" высшего суда по этим делам.
Конечно дальше нельзя портить стену, или ставить на мaленьком балконе тр╦х метровую параболу

балконе, которую не видно снаружы, никто не сможет теперь запретить.
разные статьи. А суд он ведь как в поговорке - КАЗНИТЬ НЕЛЬЗЯ ПОМИЛОВАТЬ. Где ставить запятую?
Видео по теме:
http://www.tagesschau.de/video/0,1315,OID6763440_RES_BAB,00.html

Потому как уже подобное было http://foren.germany.ru/tvsat/f/2862331.html
Всё что по теме, прошу сюда: ссылки, информация и пр.
<
А это значит, что здесь не бывает приговоров судов без «но» и/или задней дверцы. В данном случае это
«НО» стоит сразу в начале первого предложения первого абзаца. А стоит там следующее:
«При определённых предпосылках жильцы могут поставить спутниковую антенну для приёма телевизионных
программ даже в том случае, если в их квартире имеется кабельное телевидение.». Вот этим всё сказано:
при определённых предпосылках.
Я не сторонник запретов, тем более что нам (телеканал Универмаг, www.univermag.de) лишние зрители не
помешают. Но опыт показывает - даже решения Федерального Суда Германии (BGH - это не главный суд)
оспариваются.
С уважением
Франк
Большая часть рабочих мест, основные поступления в бюджет идут от собственников и работадателей, а не потребителей, поэтому все законы на стороне капитала.
Кто платит, тот заказывает музыку.
Я тоже так думаю, если я хозяин и решил, что нельзя - значит нельзя, а крючков для непослушных в митфертраге предостаточно.
написанно еще и: " Unter bestimmten Voraussetzungen"....
К примеру при помоши Schelle присоединиться к трубе отопления, а сама труба, при постройке дома соединяется с обшим заземлением дома.
MieterMagazin
Oktober 2002 - Recht
EU-Recht hat Vorrang
Schüssel jetzt für jedermann
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) können deutsche Staatsangehörige bislang gegen den Willen des Vermieters bei vorhandenem Kabelanschluss im Hause keine Satellitenantenne anbringen. Lediglich Ausländer, für die es im deutschen Kabelnetz keine akzeptablen heimatsprachlichen Sender gibt, haben einen solchen Anspruch. Diese Rechtsprechung des BVerfG und der Instanzgerichte zur Parabolantenne ist jedoch nunmehr wegen Verstoßes gegen EU-Recht überholt.
Aus der im Juli 2001 veröffentlichten "Mitteilung der Europäischen Kommission über die Anwendung der allgemeinen Grundsätze des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs auf dem Gebiet der Nutzung von Parabolantennen" ergibt sich das Recht auf die Parabolantenne für jedermann. Darauf hat unter anderem jüngst der anerkannte Europa- und Medienrechtsexperte Dörr in der Fachzeitschrift Wohnungswirtschaft und Mietrecht hingewiesen (WM 02, Seite 347).
Die Mitteilung der EU-Kommission hat zwar selbst nicht Gesetzeskraft, sie zeigt aber, wie das gegenüber dem deutschen Recht mit Vorrang ausgestattete Europarecht ausgelegt werden muss. Dörr weist darauf hin, dass die von der Kommission geäußerte Rechtsansicht in die künftige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) einfließen werde. Auch Mietrechtsstreitigkeiten können im Übrigen dazu führen, dass sich am Ende der EuGH mit ihnen befasst. Denn die deutschen Gerichte haben die Möglichkeit und gegebenenfalls auch die Pflicht, Rechtsfragen dem EuGH zur Vorabentscheidung vorzulegen, wenn sie für den Ausgang des konkreten Verfahrens entscheidungserheblich sind. Die EU-Kommission begründet das "Recht auf Satellitenantenne für jedermann" mit der europarechtlichen Dienstleistungsfreiheit und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Die Dienstleistungsfreiheit des Art. 49 EG umfasst nach der Rechtsprechung des EuGH auch den Empfang von Fernsehprogrammangeboten. Die Dienstleistungsfreiheit ist deshalb betroffen, wenn der Satellitenempfang eingeschränkt wird. Die Beschränkung dieser Grundfreiheit kann durch mietvertragliche Verbote, wie auch durch die in dieser Frage restriktive Rechtsprechung deutscher Gerichte erfolgen. Das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit des Art. 10 EMRK umfasst auch die Rundfunkfreiheit. Dieses Recht ist in der Spruchpraxis des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) stärker individualrechtlich ausgerichtet als dasjenige des Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes in der Rechtsprechung des BVerfG (Dörr WM 02, Seite 349). Der EGMR stellt daher auch das Empfangsmittel - und nicht nur den Informationsgehalt - unter den Schutz des Art. 10 EMRK. Hieran knüpft die EU-Kommission an, wenn sie fordert, dass der Einzelne die Wahl zwischen den verschiedenen Empfangsmitteln (Parabolantenne oder Kabelanschluss) treffen können muss. Deshalb liege ein Verstoß gegen Art. 10 EMRK - und damit eine Beschränkung der Grundfreiheiten - vor, wenn einem Mieter die Parabolantenne verwehrt werde, weil es in der Wohnung bereits einen Kabelanschluss gebe.
Damit kollidiert auch die Rechtsprechung des AG Tiergarten (GE 00, Seite 814) mit dem Europarecht, wenn das Gericht einen türkischen Mieter auf das digitale Breitbandkabelnetz der Deutschen Telekom verweist, weil mit Hilfe einer Zusatzeinrichtung zum Kabelfernsehanschluss über das Digitale Pay-TV ausreichend ausländische Programme empfangbar sind (vgl. auch LG Lübeck NZM 99, 1044 und Beuermann GE 00, 506).
Wenn auch nunmehr jeder einen Anspruch auf eine Parabolantenne hat, wird es sich gleichwohl nicht jeder leisten können, diesen Anspruch in die Tat umzusetzen. Denn die Mitteilung der EU-Kommission erlaubt es nicht, dass ein Mieter ohne Genehmigung einfach eine Parabolschüssel installiert. Vielmehr sind die vom OLG Frankfurt (WM 92, 458) und vom OLG Karlsruhe (WM 93, 525) aufgestellten Grundsätze weiterhin zu beachten:
Die Antenne muss fachgerecht installiert werden. Der zur Installation einer Satellitenschüssel berechtigte Mieter ist aber nicht verpflichtet, eine vom Vermieter vorgeschriebene Firma zu beauftragen (vgl. AG Hannover WM 99, Seite 328).
Die Antenne muss baurechtlich zulässig sein. Dies ist in Berlin für Parabolantennen bis zu einem Durchmesser von 1,20 Meter in der Regel der Fall (vgl. ╖ 56 BauO).
Sie muss an einem Ort aufgestellt werden, an dem sie optisch am wenigsten stört. Der Mieter muss den Vermieter also vorher fragen und der Vermieter darf den Montageort bestimmen, der selbstverständlich zum Empfang geeignet sein muss. Kosten, die durch Zuweisung eines Standortes auf dem Dach des Hauses entstehen, sind natürlich ungleich höher als bei Montage auf dem Balkongeländer. Dies sollte der Mieter vorab in seine Kostenkalkulationen einbeziehen. Allerdings muss die Standortzuweisung des Vermieters objektiv nachvollziehbar sein (vgl. LG Hamburg WM 98, 277). Was "störend" ist, ist allerdings immer eine Frage des Einzelfalles und nicht selten des "Geschmacks" des erkennenden Richters.
Der Mieter muss bereit sein, alle anfallenden Kosten und Gebühren zu tragen.
Von der Haftung für Schäden, zum Beispiel durch Sturm, hat der Mieter den Vermieter durch Abschluss einer geeigneten Haftpflichtversicherung freizustellen.
Das Haftungsrisiko des Vermieters muss der Mieter auf Verlangen auch gegebenenfalls dadurch abdecken, dass er dem Vermieter Sicherheit (Kaution, Bürgschaft) für die voraussichtlichen Kosten der Wiederentfernung der Anlage leistet. Die Sicherheitsleistung für den Rückbau ist nicht auf den Betrag von drei Monatsmieten analog ╖ 551 BGB beschränkt (AG Celle WE 00, 247).
Das unter diesen Voraussetzungen gegebene Recht kann dann auch nicht durch eine formularvertragliche Klausel eingeschränkt werden (LG Kleve NJW-RR 93, 656; OLG Frankfurt WM 92, 56).
Frank Maciejewski
Die Mitteilung der EU-Kommission im Internet:
http://europa.eu.int/ comm/internal_market/ en/media/satdish/comm-antenna/com-antenna_de.pdf
Schon über 35 Prozent der Fernsehzuschauer in Deutschland empfangen ihre Programme über eine Parabolantenne
Copyright: Berliner Mieterverein e.V., Wilhelmstraße 74, 10117 Berlin
Andere Wohnungseigentuemer koennen aus religioesen Gruenden dazu verpflichtet sein, die Anbringung einer Parabolantenne zu dulden
OLG Muenchen, Beschluss vom 06.11.2007, Az. 32 Wx 146/07
Selbst bei vorhandenem Kabelanschluss kann das Informationsinteresse und das Interesse an der Ausuebung der Religion eines Wohnungseigentuemers dazu fuehren, dass die uebrigen Wohnungseigentuemer die Anbringung einer Parabolantenne auf dem Dach dulden muessen, wenn eine geringere Beeintraechtigung ihrer Eigentumsrechte durch eine andere Anbringung nicht moeglich ist. Bei der erforderlichen Abwaegung kommt neben dem Informationsinteresse auch der Freiheit der Religionsausuebung und in deren Rahmen der Ermoeglichung der Teilnahme an gottesdienstlichen Handlungen ein besonderer Stellenwert zu, wenn die Teilnahme an Gottesdiensten einzelnen Bewohnern nicht moeglich ist und Fernsehsender, die regelmaessig gottesdienstliche Handlungen ausstrahlen, nur ueber Satelliten zu empfangen sind.
То есть - рыночная экономика. Если фермитер знает, что район+дом в порядке, то там редко увидишь как иностранцев, так и антенны.
Но не вс╦ так печально, есть, например, "плоские" тарелки, которые и на тарелку не похожи и они практически незаметны, есть возможность при╦ма через окно ...
С этим посягну на "святая святых" - если при╦м русского ТВ так Вам нужен и кабельного русского ТВ Вы не хотите по разным причинам, то выход один - менять квартиру.

Так что удачи!
100 пудофф!! Полностью солидарен.. Решений судов и прецендентов уже немало, обобщать в отношении установки сат-тарелки ничего нельзя
Лафа для иностранцев и переселенцев к сожалению закончилась..
Вабше есть возможность добитца чтобы можно поставить саталитку не на балкон на окно прекрепить или можно забыть ?
SOZIAL
Сколько стоит такая тарелка котороя принемает сигнал через стекло и есть вроде которые берут даже через стенки или ето неправда ?

Прилеплю, нарисую немецкий флаг на тарелке,
лучше полумесяц. тогда скорее хаусмайстера уберут, чем тарелку.
Это понятно.
А если поставить во дворе,двор большой,травка, деревья, стоят стойки для сушки белья(врытые в землю трубы с натянутыми веревками,которыми никто не пользуется)?
Двор метров 100 длиной, 40 шириной, во двор практически никто не ходит из жильцов.
Раза 2-3 в году заезжает сенокосилка.
И технический вопрос вдогонку
Либо прикрепив ее на на столбе для белья(труба 42 мм) ,либо вкопав свою трубу на глубину 0,5 метра и на высоте 0,5 метра от земли поставить антенну).
Протянуть кабель до дома 7 метров(от дома до земли 2 метра бетонных плиток) и полнять на мой первый этаж.
От антенны до бетонных плиток прикапать кабель или псть лежит на травке?
Антенна стоит под окном, не вкопанный стояк с бетононой плитой, почти всё закрывают кусты... Но всё же равно заставляют убрать!!! Беспредел!
Недельку назад в доме появился сий приказ:

а вот так выглядит дом

балкон с нашей антенной, третий этаж:

сама антенна. только что заснял

Родители переселились в этот дом в августе, я сразу начал планировать установку антенны, а то с 2001-го года в той квартире только немецкое тв через кабель было, выхода на нужную сторону для приёма небыло. Теперь вот наконец-то появилась возможность смотреть русское тв. Установил в конце октября, времменно на распорку, а позже хотел прикрутить как у других на стенодержатель ((450мм (антенна 85)), чтоб дальше наружу, а то так как сейчас Astru не ловит. Но это то ладно, и так можно оставить. Когда дом увидел, впечатление, что антенны стоят у людей уже давно (штук 25) и проблем надеялся не будет. А теперь вот такое, не прошло и полгода. В доме русских антен штук 6 может, остальное в основном немцы. По мне так, ничего в этих антеннах ужасного нет, и вид в этом доме они по-моему не портят.
Заранее спасибо.
пол года простояла во дворе, а сегодня пишло письмо, да решения судов (не моих, а по таким случаям).
Вердикт - убрать
И шо делать?
У меня вот в письме такое написали
Darüber hinaus haben Sie bei der Aтmietung der Wohnung im Bewerbungsboden angegeben,dass Sie ukrainische Nationalität sind.
Als Ukrainer haben Sie grundsätzlich keinen Rechtanspruch auf die Errichtung einer mietereigenen Parabolantenne.
Аж рассизмом попахивает эта фраза

Name
Strasse
PLZ Stadt
Vermieteradresse:
Name
Strasse
PLZ Stadt
Betreff: Ihr Schreiben vom: (Datum Nummer/Zeichen)
Sehr geehrte/r Frau/Herr Name
Zu Ihrem Schreiben läst sich folgendes sagen:
Die von mir auf dem Balkon angebrachte SAT-Empfangsanlage erfüllt alle im Gerichtsurteil Urteil vom 19.12.2002, Az. 307 S 132/02 genannten Vorraussetzungen.
Somit bedarf die Anbringung keine ausdrückliche Genehmigung des Vermieters.
Mit freundlichen Grüßen
Name Unterschrift Datum
Bisher durfte ein Mieter nicht einfach so eine Satellitenanlage installieren, wenn er bereits einen Kabelanschluss in seiner═ Wohnung hatte. Nur ein nachweisbares besonderes Informationsinteresse, zum Beispiel bei ausländischen Mietern an Heimatprogrammen oder bei Journalisten an umfassendem Zugang zu den Medien, verhalf zum Satellitenempfang. Das Berliner Landgericht entschied jetzt: Das geht so nicht! Jeder Mensch hat ein Recht darauf, eine Parabolantenne aufzustellen (AZ 65 S 229/04 30.11.04). Das Urteil stützt sich auf sich auf die Informationsfreiheit im Grundgesetz (Art. 5, Abs. 1, Satz 1) und auf die Europäische Menschenrechtskonvention (Art. 10 EMRK).
Frei wählbare Informationsquellen
Das EU-Recht hat Mietern schon lange ungehinderten Zugang zu frei wählbaren Informationsquellen zugestanden, um innerhalb der Europäischen Union auch ausländische Programme und Dienste zu Empfangen (EG-Vertrag Art. 49). Ein Mieter kann also selbst entscheiden, ob er über Kabel, Satellit, Antenne oder Internet seine Programme und Dienste empfangen will. Auch die Einrichtung einer Satellitenschüssel ist durch das Grundgesetz geschützt. Das Gericht stellt ferner fest, dass die im Kabelnetz verfügbaren Angebote nicht immer hinreichend die Meinungsvielfalt widerspiegeln. Kabelnetze sind deshalb nicht als gleichwertige Lösung zum Satellitenempfang anzusehen. Rechtsanwalt Michael Schmittmann: "Ein kleiner Fall aus Berlin könnte jetzt große Wirkung entfalten. Erstmals erkennt ein deutsches Zivilgericht unabhängig vom Nachweis eines besonderen Informationsinteresses des Mieters oder einzelnen Wohnungseigentümers einen Anspruch auf Installation individueller Empfangstechnik an, obwohl im Mehrfamilienhaus Kabelanschluss vorliegt. Dieses Urteil hat vor allem europarechtliche Dimension und bringt damit neue Farbe in die deutsche juristische Diskussion."
Europäisches Recht berücksichtigen
Bisher war es so, dass die Regelung im Mietvertrag einen Mieter davon abhalten konnten, Fernsehgrogramme per Satellitenantenne zu empfangen: Das aber ist eine Diskriminierung von Fernsehdienstleistungen aus dem Ausland, so das LG Berlin. Nach Europarecht (Art. 10 EMRK) kann sich jeder Mieter aussuchen, was er sieht und wie er seine Programme empfängt. Aber nicht jede Satellitenschüssel darf einfach so installiert werden: ästhetische Gesichtspunkte müssen beachtet und Eingriffe in Eigentümerinteressen so gering wie möglich gehalten werden. Da das Informationsinteresse des Mieters aber generell überwiegt, gilt auch hier "geht nicht" gibt´s nicht!
Quelle: ASTRA Aktuell Nr.49 APRIL 2005
А если вас пугают какими-то новыми решениями судов то пусть они вам их предоставят сначала, как правило это те решения ,когда зданию был нанесён ущерб.
Die Diskussion um die Installation von Satellitenschüsseln an Hausfasssaden scheint nie ein Ende zu finden. Die Gerichte überbieten sich mit dem Austausch von Argumenten, eine Einigung bzw. einheitliche Lösung scheint nicht in Sicht zu sein. Wir möchten Sie mit dem derzeitigen Stand und mit den generellen Grundlagen des Sat-Rechts vertraut machen.
Grundlagen
Es wurde vom Satellitenbetreiber ASTRA herausgegeben und ist auf der ASTRA- Webseite als PDF- Datei downloadbar. Wer in der Bundesrepublik Deutschland Rundfunk hören oder fernsehen will, ist rechtlich hochrangig geschützt. Der Individualempfang von Programmen, die über Satellitensysteme abgestrahlt werden, ist durch die in Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz (GG) und Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) niedergelegte Informationsfreiheit geschützt.
Bei der Informationsfreiheit in Art. 5 GG handelt es sich um ein Grundrecht, auf das sich in der Bundesrepublik Deutschland jedermann, also In- und Ausländer, berufen kann. Art. 10 EMRK ist die Parallelnorm zu Art. 5 GG auf europäischer Ebene im Rahmen des Europarats. Die EMRK genießt in der Bundesrepublik Deutschland Gesetzesrang.
Bei der Installation einer Satelliten-Individualempfangsanlage besteht also keine Genehmigungs- und Gebührenpflicht gegenüber der Regulierungsbehörde für Post Telekommunikation (RegTP) oder anderen Behörden und Organisationen. Das Recht des Betriebs einer Antennenanlage ist durch Verordnung bzw. Gesetz jedermann verliehen.
Die handelsüblichen kleinen Parabolantennen von 0,60 m bzw. 0,80 m und bis 1,20 m Durchmesser für Gemeinschaftsempfangsanlagen sind bauordnungsrechtlich in aller Regel genehmigungsfrei. Nur bei größeren Antennen muss nach dem Landesrecht des entsprechenden Bundeslandes geprüft werden, ob eine Genehmigungspflicht besteht. Bei der konkreten Aufstellung kann im Einzelfall das allgemeine Verunstaltungsverbot des Bauordnungsrechts zu beachten sein.
Denkmalschutz
Sat-Empfangsanlagen können im Bereich von Ortsbildsatzungen und an denkmalgeschützten Gebäuden möglicherweise auf punktuelle Antennenverbote stoßen. In diesen Fällen ist die zuständige Behörde zu kontaktieren und nach Lösungen zu suchen, die den Satellitenempfang und die Schonung des Ortsbildes ermöglichen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass alle Antennenverbote bei einer verfassungsrechtlichen Überprüfung im Einzelfall eingeschränkt werden können. Beeinträchtigungen der Antennenaufstellungsfreiheit in Bebauungsplänen halten der verfassungsrechtlichen Überprüfung nur so lange stand, wie sie zu keiner übermäßigen Belastung des Bauherrn führen und den Empfang nicht beeinträchtigen.
Empfang im Mehrfamilienhaus
Besteht keine Gemeinschaftsversorgung durch Breitbandkabelanschluss oder Satellitenempfangsanlage, so hat der Mieter einen Anspruch auf Duldung der individuell installierten Parabolantenne durch den Vermieter.
Ist ein Kabelanschluß gegeben oder ist die Wohnanlage mit einer Gemeinschaftsparabolantenne versorgt, besteht aber dennoch der Wunsch nach zusätzlichen Satellitenprogrammen, satellitengestützter neuer Multimedia- und Internetdiensten, so ist zwischen dem Eigentümerinteresse des Vermieters und dem Kommunikations- und Informationsinteresse des Mieters abzuwägen. Als besondere Informationsinteressen mit Vorrang der Mieter- vor den Vermieterinteressen werden anerkannt, dass Ausländer Programme aus ihrer Heimat empfangen wollen und ganz allgemein dass berufliche oder andere rechtlich schützenswerte Ziele verfolgt werden, die sich vom typischen Durchschnittsfall unterscheiden (Journalisten, Hobby-DXer etc.). Auch das schützenswerte Interesse eines Mieters an digitalen Programmdiensten, interaktiver Kommunikation außerhalb des reinen Rundfunks, wird darunter fallen können.
Der Vermieter kann im Rahmen einer Modernisierung gem. ╖ 541 b BGB, ╖ 3 MHG bzw. ╖ 11 Abs. 6 der 2. BV, ╖ 6 NMV auch eine Satelliten- Gemeinschaftsempfangsanlage für das ganze Mehrfamilienhaus errichten, was eine duldungspflichtige und mieterhöhungsfähige Modernisierungsmaßnahme darstellt. Die laufenden Kosten sind umlagefähig.
Empfang in Eigentumswohnanlagen
Nach dem Grundsatz der Zustimmung der Gemeinschaft nach ╖ 22 WEG müssen alle Wohnungseigentümer der individuellen Installation einer Parabolantenne im Gemeinschaftseigentumsbereich zustimmen. Die fehlende Zustimmung einzelner Miteigentümer ist dann unerheblich, wenn die Informationsinteressen des Antennenbetreibers Vorrang genießen. Das BVerfG hat hierzu 1995 die schon vorher bestehende Rechtsprechung im Bereich des Mietrechts auch auf das WEG-Recht erstreckt. Folglich ist eine Einzelabwägung zwischen den Informationsinteressen des einzelnen und den möglichen Nachteilen der anderen Wohnungseigentümer vorzunehmen. Besteht keine Gemeinschaftsversorgung mit einem breiten Programmangebot und kann der einzelne Wohnungseigentümer ein schützenswertes Interesse an analogen Satellitenprogrammen oder digitalen Multimediadiensten nachweisen, so wird das Pendel zu seinen Gunsten ausschlagen.
Im Bereich des Sondereigentums unterliegt der Wohnungseigentümer keiner besonderen Einschränkung durch die Gemeinschaft, eine Individualantenne zu installieren. Der Mieter einer Eigentumswohnung kann im Rahmen seines Mietvertrages nicht mehr Rechte in Anspruch nehmen, als sie dem vermietenden Wohnungseigentümer in der Gemeinschaft zustehen.
Mehrteilnehmeranlagen
Im Ergebnis ist zu trennen, ob die Telekommunikationsanlage Empfangs- und Verteilanlage für Rundfunksignale als grenzüberschreitender Übertragungsweg ausgelegt ist, um Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit anzubieten. Ist letzteres der Fall, so besteht bei einzelnen Grundstücken Genehmigungsfreiheit.
Überschreitet die Anlage ein Grundstück, so besteht für den Betreiber des Übertragungsweges Lizenzpflicht nach TKG.
Abgaben an Urheber und Leistungsschutzberechtigte sowie Sendeunternehmen müssen die Betreiber von größeren Kabel- oder Mikrowellensystemen entrichten, die kanalselektiv aufbereiten.
Dieses Special entstand auf Grundlage des Handbuches "Rechtspraxis des ASTRA- Satelliten- Direktempfangs" von Michael Schmittmann.
Ausnahmen nur für Ausländer?
Bisher galt in der deutschen Rechtsprechung der Grundsatz: Dem gesteigerten Informationsbedürfnis eines Ausländers, Programme aus seiner Heimat zu empfangen, kann im Falle bereits vorhandener Kabelprogramme entgegenhalten werden, dass das Angebot aus dem Kabelnetz ausreichend sei. Beispielsweise durften türkische Mitbürger, wenn bereits türkische Sender über Kabel empfangbar waren, keine Satellitenschüssel aufstellen, um noch mehr türkische Programme zu empfangen. Durch die BGH-Entscheidung vom 22. Januar 2004 hat sich dieser Grundsatz geändert.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eigentümer einer Kölner Wohnung, polnische Staatsangehörige, hatten entgegen dem Entschluss der Eigentümerversammlung eine Parabolantenne auf dem Balkon installiert, um polnische Programme zu empfangen. Bisher wurde in der Eigentumsanlage über Breitbandkabelnetz nur ein einziger polnischer Sender ausgestrahlt. Die Wohnungseigentümerversammlung beschloss daraufhin mit Stimmenmehrheit ein generelles Verbot von Parabolantennen. Auf dieser Grundlage verklagte die Verwalterin die Antennenaufsteller auf Beseitigung der Antenne.
Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass die Eigentümer nicht verpflichtet sind, die Antennen zu entfernen. Das Eigentumsrecht des Wohnungseigentümers und sein Grundrecht auf Information aus Art. 5 I 1 2. HS GG ist gegenüber dem Eigentumsrecht der anderen Wohnungseigentümer abzuwägen. Selbst bei vorhandenem Kabelanschluss kann ausnahmsweise ein besonderes Informationsinteresse die Installation einer Parabolantenne rechtfertigen. Das trifft insbesondere auf Wohnungseigentümer mit ausländischer Staatsangehörigkeit zu, deren Heimatprogramm nicht oder nur in geringer Zahl in das deutsche Kabelnetz eingespeist werden.
Streit der Gerichte
Wie die BGH-Richter deutlich machten, könnten auf Grund der technischen Entwicklung künftig auch deutsche Mitbewohner das Recht auf die Installation einer Sat-Schüssel haben. Erklärt wurde diese Aussage damit, dass via Satellit mehr Programme empfangen werden können als über das Kabelnetz. Dagegen hält jedoch eine Entscheidung des Landgerichts Berlin. Dieses brachte seine ablehnende Auffassung gegenüber dem Recht auf eine Parabolantenne in einem Urteil deutlich zum Ausdruck.
In dem Rechtsstreit hatte eine Mieterin unter Hinweis auf ihren syrischen Partner vom Vermieter die Zustimmung zur Installation einer Parabolantenne verlangt. Das Landgericht hat die Klage abgelehnt. In der Begründung wurde vor allem hervorgehoben, dass es der Klägerin nur um eine Form der Freizeitgestaltung ginge. Dieses private Interesse habe aber bei vorhandenem Kabelanschluss hinter dem Grundrecht des Eigentümers zurückzutreten. Auch die ausländische Herkunft des Partners, der nicht an dem Mietvertrag beteiligt war, ändere daran nichts. Zudem erfolgt der deutliche Hinweis des Gerichts auf andere Informationsmöglichkeiten wie Zeitungen und Internet.
Mit diesem im März 2004 gefällten Urteil wurde das Musterverfahren des Kabelnetzbetreibers-Verbands Anga aus dem Jahr 2003 bestätigt. In dem in zweiter und letzter Instanz ergangenem Urteil wurde entschieden, dass der Mieter nicht über einen Anspruch auf Genehmigung der Anbringung einer Parabolantenne an der Balkonbrüstung verfügt. Vielmehr kann der Hauseigentümer den Bewohner ohne weiteres auf die fachmännische Anbringung auf dem Hausdach verweisen und zwar auch dann, wenn dem Mieter dadurch wesentlich höhere Kosten entstehen.
Dies bestätigt auch jüngst ein Urteil des Landgerichts Arnsberg. Mieter, deutsche Staatsbürger mit ausländischer Absatmmung, wollten an der Aussenwand ihrer Mietwohnung in Werl eine Satellitenanlage anbringen, um Fernsehsender aus ihrer Heimat zu empfangen. Die Vermieterin hatte die Zustimmung abgelehnt. Das Mietshaus war seit kurzer Zeit an das Kabelnetz angeschlossen worden. Mit Hilfe entsprechender Decoder konnten die von den Mietern gewünschten Programmen √ bis auf eines √ empfangen werden.
Eine Klage der Mieter auf Zustimmung zur Anbringung einer Parabolantenne blieb vor dem Landgericht Arnsberg in zweiter Instanz erfolglos. Das Landgericht hat in seiner Urteilsbegründung unter Heranziehung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausgeführt, dass jeder Mensch das Recht habe, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Hierzu zähle auch die Nutzung einer Satellitenanlage. Erforderlich sei eine einzelfallbezogene Abwägung zwischen dem Informationsinteresse des Mieters und dem Eigentumsinteresse des Vermieters an der optisch ungeschmälerten Erhaltung seines Wohnhauses.
Ein im Ausland geborener Deutscher habe grundsätzlich ein anerkenneswertes Interesse, sich durch Fernsehprogramme über das Geschehen in seinem ursprünglichen Heimatland zu informieren. Im vorliegenden Fall könne dies weitgehend über den zur Verfügung gestellten Kabelanschluss geschehen. Dabei sei dem Mieter auch zuzumuten, die Kosten für den Kabelempfang zu zahlen.
А если вас пугают какими-то новыми решениями судов то пусть они вам их предоставят сначала, как правило это те решения ,когда зданию был нанесён ущерб.
не только ущерб а истетика тоже,и само главное если есть алтернатива тарелки в доме кабель например,суд тогда на стороне фермитора, это из личного опыта...
,суд тогда на стороне фермитора,
Согласен, Vermieter, как правило владелец нескольких квартир, то-есть Капиталист, то-есть Налогоплатильщик (!) Суд никогда не будет на вашей стороне!! (из личного опыта)
Моё личное мнение если есть возможность судиться(умею ввиду страховку Rechtschutzversicherung) то судитесь до конца ,проиграли в городском суде обжалуйте решение в Земельном если и там нет , то дальше Конституционный и в конце Европейский суд.
Пока вы все эти суды пройдёте минимум два года пройдёт (кстати ходить на них не обезательно всё будет делать адвокат),а пока решение оспариваеться у вас есть основание не снимать Антенну.
Такое решениеуже было лет 5 назад.Именно тогда в 2003 я копировала решение и отсылала хозяину.Заткнулся и разрешил.
Но ето решение не все принимают во внимание.Слышу до сих пор людей заставляют снимать.Один знакомый на днях судился и только тогда выиграл дело.Судился наш земляк а не турецкий гражданин
Вот это письмо:
Sehr geehrte Frau xxxxx, sehr geehrter Herr xxxxxx,
in vorbezeichneter Angelegenheit zeigen wir an, dass wir die rechtlichen Interessen der Wohnbau- und Verwaltung GmbH, xxxxxxx Strasse 9, xxxxxxxx vertreten. Eine entsprechende - auf uns lautende - Vollmacht wird anwaltlich versichert.
Grund unserer Beauftragung ist die von Ihnen installierte Satellitenempfangsanlage. Sie sind durch unsere Mandantin bereits zweimal zur Beseitigung aufgefordert worden. Dieser Verpflichtung sind Sie bisher nicht nachgekommen.
Wir verweisen Sie hierzu auf die eindeutige einschlägige Rechtsprechung. Danach ist es Mietern nicht gestattet, eigene, private Satellitenempfangsanlagen zu installieren. Einzig erlaubte sind mobile, nicht am Gebäude angebrachte Satellitenempfangsanlagen, die allenfalls auf dem Balkon oder in der Wohnung unter der Bedingung betrieben dürfen, dass sie von außen nicht sichtbar sind und keine Substanzbeeinträchtigung des Gebäudes nach sich ziehen. Diese Voraussetzung wird jedoch durch Ihre Anlage nicht erfüllt.
Wir fordern Sie namens und Vollmacht unserer Mandantschaft auf, die vorhandene Satellitenanlage bis zum 20.08.2009 zurückzubauen. Dabei sind die verursachten Schäden, auch Kleinstschäden wie Bohrlöcher etc. rückstandsfrei zu beseitigen. Sollten Sie die Frist fruchtlos verstreichen lassen, müssen wir unserer Mandantin leider zur klageweisen Geltendmachung anraten.
Aufgrund Ihres Verzuges haben Sie die Kosten unserer Inanspruchnahme zu tragen. Selbige setzen sich wie folgt zusammen:
Gegenstandswert: <600,00┬
1,30 Geschäftsgebühr, Nr. 2300 W RVG 58,50 ┬
Post- und Telekommunikationspauschale, Nr. 7002 W RVG 11,70 ┬
16 % Umsatzsteuer. Nr. 7008 W RVG 13,34 ┬
Summe 83.54 ┬
Der Betrag wird bis zum 20.08.2009 (kontoeingangshalber) auf unserem vorgenannten Konto unter Angabe des Aktenzeichens erwartet.
Wir möchten Sie noch darauf hinweisen, dass durch die Firma primacom ein umfassendes Senderangebot für Rundfunk, Fernsehen und Internet existiert. Sie können sich dort jederzeit anmelden. Die Gebühren sind selbstverständlich von Ihnen zu tragen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. U. Golbs Rechtsanwältin
В принципе у нас в доме много у кого тарелки. Интересно что если он гедульдед одну тарелку то не должен ли он вторую и третию тарелку тоже дульден ?
Спасибо зп совет

Ich weiß ja nicht, wo manche Leute ihren Kopf haben. Aber bei der Geschichte, der ich mich heute annahm, muss ich mich doch wundern. Entweder über die Unbedarftheit oder die Dreistigkeit mancher deutscher Akademiker.
Da zieht also der Herr Assistenzarzt im September in eine Wohnung, die er von meiner Mandantin, der ich aus bestimmten Gründen nicht mal eine rechtliche Vertretung im Mietrecht abschlagen werde, gemietet hat. Kaum ist der Möbelwagen weg, montiert er selbst an die Vorderwand (!) des Hauses eine Satellitenschüssel. Ohne vorher zu fragen.
Natürlich kam die übliche Begründung: Migrationshintergrund, im Kabel seien nur drei oder vier Heimatsender zu empfangen. Also viel zu wenig.
Man muss nicht lange in juristischen Datenbanken stöbern, um zu sehen, dass der Mieter jetzt vielleicht tausend Programme hat, aber auch handfeste juristische Probleme.
Unter Umständen gibt es auch in kabelversorgten Häusern noch einen Anspruch auf eine Satellitenschüssel. Aber nur, wenn wirklich nachvollziehbar ist, dass die im Kabel vorhandenen Heimatsender ausreichend sind, um die nötige ⌠Verbindung mit der Heimat■ aufrechtzuerhalten.
All das aber auch nur dann (aber auch wirklich so was von nur dann) , wenn der Mieter vorher fragt und dem Vermieter die Entscheidung überlässt, wo die Antenne installiert wird. Von wegen Vorderseite des Hauses und so. Installieren darf, sofern der Vermieter es verlangt, auschließlich ein Fachbetrieb.
Aber dennoch sagt mir mein Gefühl, dass der Herr Doktor das alles frühestens dann einsehen wird, wenn er auch die Berufung verloren hat.

Пара ссылок по теме
www.dvb-team.biz/thread.php?threadid=6751&sid=ed307aef948224896274676c2d8...



Скажите пожалуйста, а что сателиты вообще ставить нельзя, или только самому нельзя ставить? А например пригласить работника с фирмы по установке сателита?
Что-то я не врубаюсь, объясните пожалуйста!!!
Urteil: Streit um Satellitenspiegel - Gemeinschafts-Anlage reicht aus (Entscheidung im Volltext: Parabolantenne für ausländische Mieter wide...)
Дело в том, что сателитка не должна:
1. Сильно выделятся,
2. только в особых случаях прекреплятся к стенам,
и, у вас должно быть berechtigte Interesse
У меня -же уже после 2004 года а точнее в 2006 году, когда я брал квартиру, Genossenschaft потребовало подписать приложение к договору о запрете и сейчас упорно уже через своего адвоката запрещает установку.
А вот как тут мотивировать, когда я подписал этот документ, можно ли ссылаться на то, что этот документ составлен незаконно и моя подпись на нём соответственно не действительна или как -то по другому или уже подписав это приложение кооператив на законных основаниях имеет право на запрет? Кто и что скажет по этому поводу.

Selfsat
+
можно поставить мотор чтоб сама на спутники поварачивала http://www.computeruniverse.net/products/90396173.asp?agent=619
512 x 272 x 52 mm
www.google.de/products?hl=de&q=Selfsat&um=1&ie=UTF-8&ei=oPfGTP-HFYqRswbnl...
Отмечу, у меня тарелка стоит на балконе н телескопической балке, и не вылазеет за пределы балкона, что есть очень важно....
Есть вопрос, несколько лет назад где-то на форуме встречал ссылку на закон в котором речь шла о том, что если гражданин другой страны проживающий в Германии не имеет возможности получить канал на родном языке через кабель то он имеет право на установку спутниковой антенны. Буду признателен за подсказку. Заранее благодарю.
Это сейчас вряд ли прокатит, так как родные каналы можно получить и через кабель и через интернет.
Европейский суд постановил: каждый человек имеет право на спутниковую тарелку.
Обсуждается здесь:
http://vorota.de/Thread.AxCMS?FPage=2&ThreadID=564043
кстати, борясь с запретами, очень помогает употребление слова дискриминация. это сразу затыкает всем рот
я читала, что одна немка в берлине отвоевала право иметь тарелку, так как она дипломированный арабист и ей нужно смотреть передачи на этом языке, чтобы не терять квалификацию. кто-нибудь натыкался где-то на такое?
Почитайте внимательно, где разрешили
sichtgeschützten Balkon gestellt
Похоже, спутниковое ТВ теряет позиции
Это у таких как вы у которых нету выбора так как
По требованию хозяина снимал периодически,



Дайте ссылку на этот закон
Для этого закон не нужен , а вот доказательство есть !
http://www.telekom.com/medien/produkte-fuer-privatkunden/184370
Кстати сам же телеком предлагает IPTV entertain Sender и на это не распространяется тоже ,вот ответы самого телекома
http://www.telekom.com/medien/184462
Was ist mit Entertain?
Die Nutzung von Entertain wird nicht auf das integrierte Volumen angerechnet. Mit Entertain buchen die Kunden Fernsehen, deshalb müssen wir sicherstellen, dass sie nicht plötzlich vor einem schwarzen Bildschirm sitzen. Bei Entertain handelt es sich zudem um einen Dienst, für den Kunden extra bezahlen.
Bestehende Verträge sind von den Änderungen nicht betroffen.
А сама тема на германке здесь
foren.germany.ru/telecommunication/f/23789546.html?Cat=&page=1&view=colla...
Я в телекоме сама и старых договоров это не коснется .
Это только пока , чтоб старые кунды не убежали . А поправку договора пришлют сто пудов.
Короче,, скоро приходит хана иптв.
Это только пока , чтоб старые кунды не убежали . А поправку договора пришлют сто пудов.
Короче,, скоро приходит хана иптв.
Не будет этого) Никаких поправок и изменений . Я сообщу ,если вдруг что-то случится)) А так по умолчанию итак у них Drosselung на мой тариф vdsl50, если превысится 200gb в месяц, но ни разу не было никаких сокращений трафика,а если ,то по договору до 6000 kbit/s -это не 384)) Но всегда смотрю HD в полном объеме без проблем в той же картине.
если превысится 200gb в месяц
При нормальном просмотре ,вам этого только на неделю хватит.
При нормальном просмотре ,вам этого только на неделю хватит.
Про что я и говорю,что не урезают ,хотя в договоре стоит этот пункт. Но смотрит вся семья и в HD + еще и не только IPTV .Вообще мы в телекоме уже более 10 лет и всегда все было супер. Так что это паника не имеет ничего такого страшного,если только для новых клиентов,но для них альтернатива 1&2 ,Vodafone и т.д.,которые не собираются следовать примеру телекома.Так что разговор на данный момент не имеет смысла быть и обсуждаться .
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Sie haben keinen Anspruch auf eine SAT-Anlage –
· Hat der Mieter ohne Zustimmung des Vermieters eine Parabolantenne errichtet und läßt der Vermieter das Haus an das Kabelnetz anschliessen, kann der Vermieter den Abbau der Parabolantenne verlangen (LG Gera 1 S 117/94, WM 94, 523).
· Ausländische Mieter können einen Anspruch auf Installation einer Sat-Schüssel haben, wenn sie nur auf diesem Wege Zugang zu Fernsehprogramm in ihrer Muttersprache haben. Zumutbar ist unter bestimmten Bedingungen aber auch der Empfang über einen Internet-Stream.
Die bei vielen Vermietern unbeliebte Anbringung einer Satellitenempfangsanlage kann bei hinreichendem Grund nicht untersagt werden, zum Beispiel wenn ein Mieter mit ausländischen Wurzeln nur so Fernsehprogramme in seiner Muttersprache empfangen kann. Hier steht das Grundrecht auf Informationsfreiheit dem Eigentumsrecht des Vermieters gegenüber. Landen Streitfälle zu einem solchen Thema vor Gericht, wird immer der Einzelfall verhandelt (BGH, NZW 2007, 597).
Das Amtgericht Frankfurt am Main hat nun einer Klage stattgegeben, die eine Mieterin zum Abbau einer angebrachten Sat-Schüssel verpflichtet (Az. 33 C 3540/07-31). Im vorliegenden Fall bestand die Mieterin darauf, über die Antenne Fernsehprogramme aus ihrem ursprünglichen Heimatland zu empfangen. Das Gericht entschied jedoch zugunsten des Vermieters.
Zum einen verwies das Gericht in seiner Urteilsbegründung auf den Umstand, dass die Mieterin mittlerweile eingebürgert sei. Dies sei zwar nur als Lockerung und nicht als Lösung vom Heimatland zu verstehen, dennoch könne die im Grundgesetz festgeschriebene Einschränkung der Informationsfreiheit durch geltendes Recht angewendet werden. Außerdem sei von der Mieterin nicht nachgewiesen worden, dass sie ausschließlich über die Sat-Anlage Fernsehen aus ihrer alten Heimat hätte empfangen können. Die Richter sahen es deshalb als zumutbar an, andere Empfangswege zu nutzen, etwa digitales Kabelfernsehen oder Internet-Streams.
Die Mieterin wurde zum Abbau der Schüssel verpflichtet und eine Berufung nicht zugelassen.
· Will der Mieter eine Parabolantenne installieren, muss er seinen Vermieter um Erlaubnis bitten. Der muss zustimmen, wenn das Haus weder über eine Gemeinschafts-Parabolantenne noch über einen Kabelanschluss verfügt. Die Parabolantenne muss baurechtlich zulässig sein und fachmännisch an einem Ort installiert werden, an dem sie optisch am wenigsten stört. Die Kosten hierfür muss der Mieter tragen (OLG Frankfurt 20 RE-Miet 1/91, WM 92, 458).
Попробуйте, сразитесь с нами!
Да, Скифы мы! Да, азиаты мы,
С раскосыми и жадными очами!
- у тебя нет немецкого гражданства;
- иным способом (стрим через интернет) ты родное телевиденье смотреть не можешь.
Двенадцать лет простояла тарелка на балконе, не было проблем. А теперь получил от фермитера письмо, что должен в течении двух недель демонтировать её, опираясь на пункт в договоре, что устанавливать тарелку на балконе, можно только с согласования с фермитером...Позвонил, сказал, что согласовывал, а тот меня спрашивает, что где мол, письменное подтверждение!!! Так мы ж устно договаривались!!! Говорит, что не помнит, да и у него сейчас можно договор заключить с ЮнитиМедиа!!!!....Неужели нет никаких способов оставить антену и отказать фермитеру?
Говорит, что не помнит
скажи, что зато ты помнишь !
по идее,если тарелка стоит на балконе,
не очень высовываясь и не касаясь ничего (перил, стенки) то не должен стебаться хозяин.
стебатся он вынужден из за фирмы которая заключила с ним договор о поставке телевизионно- интернетных услуг,от которых фирма ему(фермитеру) процент отстегивает,если дом приватный,большой ,так он еще и доп.навар с этого иметь будет.Элементарно,просто.
У нас тоже письмо пришло, что т.к. вашему дому интернет и кабель подвели, просим снять до хх.хх тарель!