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Подскажите знатоки.
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NEW 25.10.03 16:12
Привет всем знатокам. У меня такой вопрос..
Можно ли маленькую тарелку для при╦ма русского телевидения поставить в комнате.И будет ли она принимать нормальноили вообще ничего не будет??
Проблема в том что я живу на первом этаже по русски или эрдгешос. Фермиторы не разрешают ставить на крышу и во дворе не поставиш.
А так хотелось бы смотреть наше русское.
Заранее благодарю.
Можно ли маленькую тарелку для при╦ма русского телевидения поставить в комнате.И будет ли она принимать нормальноили вообще ничего не будет??
Проблема в том что я живу на первом этаже по русски или эрдгешос. Фермиторы не разрешают ставить на крышу и во дворе не поставиш.
А так хотелось бы смотреть наше русское.
Заранее благодарю.
28.10.03 16:01
в ответ Гитарист Санёк 25.10.03 16:12
Gericht bestätigt Recht auf Sat-Schüssel
Damit folgte das Landgericht dem Urteil des Amtsgerichts München und lehnte die Berufung einer Vermieterin ab, die den optischen Gesamteindruck ihres Hauses beeinträchtigt sah. Dadurch seien ihre Eigentümerrechte berührt. Folglich müssten die Mieter eine Genehmigung bei der Vermieterin für die Schüssel einholen. Die Mieter argumentierten, dass der Spiegel in Größe und Aussehen einem Sonnenschirm gleiche und dass die Bausubstanz nicht verletzt werde. Die Richter folgten der Argumentation der Mieter und sahen keine optische Beeinträchtigung, da die Sat-Schüssel hinter dem Balkongeländer kaum zu erkennen sei.
Das Landgericht München folgt dabei der zunehmenden Tendenz in der Rechtsprechung, Sat-Antennen als zulässig zu erklären, wenn durch die Installation kein Eingriff in die Bausubstanz nötig ist und die Optik eines Hauses nicht bedeutend eingeschränkt wird. In solchen Fällen dürfen Mieter ohne Genehmigung des Vermieters Sat-Spiegel aufstellen.
Damit folgte das Landgericht dem Urteil des Amtsgerichts München und lehnte die Berufung einer Vermieterin ab, die den optischen Gesamteindruck ihres Hauses beeinträchtigt sah. Dadurch seien ihre Eigentümerrechte berührt. Folglich müssten die Mieter eine Genehmigung bei der Vermieterin für die Schüssel einholen. Die Mieter argumentierten, dass der Spiegel in Größe und Aussehen einem Sonnenschirm gleiche und dass die Bausubstanz nicht verletzt werde. Die Richter folgten der Argumentation der Mieter und sahen keine optische Beeinträchtigung, da die Sat-Schüssel hinter dem Balkongeländer kaum zu erkennen sei.
Das Landgericht München folgt dabei der zunehmenden Tendenz in der Rechtsprechung, Sat-Antennen als zulässig zu erklären, wenn durch die Installation kein Eingriff in die Bausubstanz nötig ist und die Optik eines Hauses nicht bedeutend eingeschränkt wird. In solchen Fällen dürfen Mieter ohne Genehmigung des Vermieters Sat-Spiegel aufstellen.

