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Виза в хорватию

16.08.22 00:10
Re: Виза в хорватию
 
herbst2009 коренной житель
herbst2009
in Antwort Pollynka 14.08.22 20:53

официальный сайт: https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-n...


Personen, die Inhaber eines gültigen, von einem der Schengen-Staaten ausgestellten Aufenthaltstitels oder vorläufigen Aufenthaltstitels und eines gültigen Reisedokumentes sind, dürfen sich für einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen in den anderen Schengen-Staaten aufhalten, sofern sie dort keine Erwerbstätigkeit aufnehmen.


Diese Regelung gilt für folgende deutsche Aufenthaltstitel:

  • Niederlassungserlaubnis
  • ..........
 

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