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Виза в хорватию
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in Antwort Pollynka 14.08.22 20:53
официальный сайт: https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-n...
Personen, die Inhaber eines gültigen, von einem der Schengen-Staaten ausgestellten Aufenthaltstitels oder vorläufigen Aufenthaltstitels und eines gültigen Reisedokumentes sind, dürfen sich für einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen in den anderen Schengen-Staaten aufhalten, sofern sie dort keine Erwerbstätigkeit aufnehmen.
Diese Regelung gilt für folgende deutsche Aufenthaltstitel:
- Niederlassungserlaubnis
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