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Как попасть из Москвы в Германию?

06.07.20 13:51
Re: Как попасть из Москвы в Германию?
 
dkey завсегдатай
dkey
in Antwort tom4ik 06.07.20 11:42

Может я что-то не так понял, разве здесь не про тест? :

Sehr geehrte Reisende,

bitte beachten Sie folgende Einschränkungen für Ihre Einreise nach Deutschland:

1. Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland in die Bundesrepublik

Deutschland einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor

der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind derzeit auf Grundlage

landesrechtlicher Bestimmungen nach §§ 32 Satz 1, 30 Absatz 1 Satz 2 des

Infektionsschutzgesetzes grundsätzlich verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise

auf direktem Weg in ihre eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu

begeben sowie sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort

aufzuhalten (sog. Absonderung).

2. Ein Risikogebiet nach Ziffer 1 ist ein Staat oder eine Region außerhalb der Bundesrepublik

Deutschland, für welche zum Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland

ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Eine

fortlaufend aktualisierte Liste der Risikogebiete wird durch das Robert Koch-Institut unter

folgendem Link veröffentlicht: https://www.rki.de/covid-19-risikogebiete

3. Personen nach Ziffer 1 sind außerdem verpflichtet, unverzüglich die für Ihren

Wohnsitz/Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland zuständige Behörde (in der

Regel das lokale Gesundheitsamt) zu kontaktieren und auf ihre Einreise hinzuweisen. Die

lokal zuständige Gesundheitsbehörde überwacht die Einhaltung dieser Absonderung.

Ihr zuständiges Gesundheitsamt finden Sie im Internet unter: https://tools.rki.de/plztool/

4. Von diesen Regelungen sind nur Personen ausgenommen, die einer landesrechtlichen

Ausnahme unterliegen und die keine Krankheitssymptome für COVID-19 im Sinne der

dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert Koch-Instituts aufweisen. U. a. haben die

Länder Ausnahmen für Personen vorgesehen, die nur zur Durchreise in die

Bundesrepublik Deutschland einreisen, oder die durch ein ärztliches Zeugnis belegen

können, dass sie innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise negativ auf das Vorliegen

einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet worden sind. Das ärztliche

Zeugnis muss sich auf eine Testung stützen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen

Union oder einem sonstigen durch das Robert Koch-Institut unter

https://www.rki.de/covid-19-tests veröffentlichten Staat durchgeführt wurde.

 

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