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Финансово-хозяйственные отношения в семье
NEW 07.03.07 19:44
в ответ belka123 07.03.07 19:41
In Deutschland steht bei der Veranlagung zur Einkommensteuer nach ╖ 32 EStG für jedes zu berücksichtigende Kind dem Steuerpflichtigen ein Freibetrag von 1.824 Euro für das sächliche Existenzminimum des Kindes (Kinderfreibetrag) zu. Daneben wird für jedes Kind ein Freibetrag von 1.080 Euro für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens abgezogen.
Bei Ehegatten, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, verdoppeln sich die Beträge auf 3.648 Euro bzw. 2.160 Euro, wenn das Kind zu beiden Ehegatten in einem Kindschaftsverhältnis steht. Damit steht Eltern insgesamt ein Freibetrag von 5.808 Euro je Kind zu. Diese Freibeträge für Kinder kommen allerdings erst zur Wirkung, wenn die steuerliche Entlastung höher ist als das Kindergeld.
Ein Anspruch auf Freibeträge für Kinder besteht vom Geburtsmonat des Kindes an. Die Freibeträge für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen für Kindergeld vorgelegen haben, betragen ein Zwölftel des jährlichen Betrags.
Vot!!! Est' svjaz' s Kindergeldom!
Bei Ehegatten, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, verdoppeln sich die Beträge auf 3.648 Euro bzw. 2.160 Euro, wenn das Kind zu beiden Ehegatten in einem Kindschaftsverhältnis steht. Damit steht Eltern insgesamt ein Freibetrag von 5.808 Euro je Kind zu. Diese Freibeträge für Kinder kommen allerdings erst zur Wirkung, wenn die steuerliche Entlastung höher ist als das Kindergeld.
Ein Anspruch auf Freibeträge für Kinder besteht vom Geburtsmonat des Kindes an. Die Freibeträge für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen für Kindergeld vorgelegen haben, betragen ein Zwölftel des jährlichen Betrags.
Vot!!! Est' svjaz' s Kindergeldom!
