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Положение беженцев из Украины - информация из первых рук

05.05.22 07:01
Re: Положение беженцев из Украины - информация из первых рук
 
Гордана патриот
Гордана

???

спок

Es gilt für folgende Menschen eine Befreiung von der Visumpflicht:

  • Alle Menschen, die sich am 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben und ab diesem Datum nach Deutschland eingereist sind oder noch einreisen werden. Dies gilt für ukrainische Staatsangehörige, auch ohne biometrischen Pass, und auch für Drittstaatsangehörige, die ihren Lebensmittelpunkt in der Ukraine hatten
  • Ukrainische Staatsangehörige, in der Ukraine anerkannte Flüchtlinge sowie Personen mit internationalem oder gleichwertigem nationalen Schutz, die sich am 24. Februar zwar vorübergehend nicht in der Ukraine aufgehalten haben, die aber zu diesem Zeitpunkt ihren Lebensmittelpunkt in der Ukraine hatten.
  • Ukrainische Staatsangehörige, die sich am 24. Februar 2022 in Deutschland (kurzfristig) rechtmäßig aufgehalten haben. Ein Antrag auf Verlängerung des bisher visumfreien Aufenthalts ist für sie nun nicht mehr erforderlich.

Gleichzeitig können all diese Menschen in Deutschland einen Aufenthaltstitel beantragen, ohne das normalerweise zuvor notwendige Visumverfahren durchlaufen zu müssen.

Diese Verordnung galt bis zum 23.05.2022 und wird nun bis zum 31.08.2022 verlängert.

Bedeutsam ist dies insbesondere für sog. Drittstaatler, die damit für einen längeren Zeitraum Gelegenheit haben, eine andere Aufenthaltserlaubnis z.B. für ein Studium o.ä. Zu beantragen, wenn sie nicht unter den Schutzstatus des § 24 AufenthG fallen sollten.

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