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Вопрос к знатокам AufenthG

16.06.21 16:23
Re: Вопрос к знатокам AufenthG
 
Marusja-Klimova коренной житель
Marusja-Klimova
§27 к немцу и малейшего отношения не имеет.


скажите, а почему в параграфе, не имеющем ( по вашему мнению) к немцам никакого отношения, упомянут 28 параграф ( который относится к воссоединению с немцами)

(2) Für die Herstellung und Wahrung einer lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft im Bundesgebiet finden die Absätze 1a und 3, § 9 Abs. 3, § 9c Satz 2, die §§ 28 bis 31, 36a, 51 Absatz 2 und 10 Satz 2 entsprechende Anwendung.

И почему в Verwaltungsvorschriften в тексте, относящемся к абзацу 3 27 параграфа, написано следуюшее

Selbst wenn die Voraussetzungen eines gesetzlichen Anspruchs auf Erteilung oder Verlängerung des Aufenthaltstitels vorliegen, kann dieser im Ermessenswege versagt werden, wenn
die Person, zu der der Nachzug stattfindet, unabhängig von deren Staatsangehörigkeit

а про сам параграф сказано

§ 27 enthält allgemeine Regelungen zum Familiennachzug von Ausländern zu Deutschen oder Ausländern.
Die Vorschrift vermittelt für sich genommen keinen Anspruch und beinhaltet keine Ermächtigung zur Erteilung von
Aufenthaltstiteln. Die in § 27 geregelten Voraussetzungen bzw. Ausschlussgründe gelten
zusätzlich zu den Voraussetzungen der jeweiligen Ermächtigungsgrundlage für die Erteilung eines Aufenthaltstitels aus familiären Gründen.


😁

 

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