Как сказать?
Дополнительная информация:
Reisekosten
1. Das Wichtigste in Kürze
Reisekosten sind Fahrtkosten, Transportkosten, Unterkunft- und Verpflegungskosten, die infolge von Krankheit, Reha oder Behinderung entstehen. Sie können, abhängig von den individuellen Voraussetzungen, von verschiedenen Trägern übernommen werden.
2. Voraussetzung
Die Reisekosten werden als ergänzende Leistung zur Reha vom jeweiligen Kostenträger übernommen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
4.1. Fahrtkosten
Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel werden in der Regel für die 2. Klasse ersetzt, inklusive Zuschlägen, z.B. für IC oder ICE. Fahrten 1. Klasse werden übernommen, wenn die Nutzung der 1. Klasse notwendig ist, z.B. wegen einer Behinderung.
Fahrtkosten und Wegstrecken für das Auto (§ 73 SGB IX i.V.m. § 5 Abs. 1 BRKG) werden entsprechend dem Bundesreisekostengesetz (BRKG) übernommen: 0,20 € pro km, maximal 130 €.
Fahrtkosten zu ambulanten Leistungen zur Prävention und Nachsorge können im Einzelfall bewilligt werden, wenn sie zur Durchführung der Reha notwendig sind.