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Массовый вывоз кошек из РФ в Германию

21.03.21 19:27
Re: Массовый вывоз кошек из РФ в Германию
 
Don Kichot местный житель
Don Kichot
в ответ mashash 21.03.21 18:59, Последний раз изменено 21.03.21 19:58 (Don Kichot)

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Entwurf einer Tierschutz-Katzenverordnung vom 02.03.2010


(6)Welpen bis zu einem Alter von zehnWochen sollen nicht einzeln gehalten werden. § 3 Fütterung undPflege(1)Wer Katzen hält oder betreut, hat dafür zu sorgen, dass den Tieren in ihrem gewohnten Aufenthaltsbereich jederzeit Wasser in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung steht. Er hat die Katzen mit artgemäßem Futter in ausreichender Menge und Qualität zu versorgen.

(2)Wer Katzen hält oder betreut, hat

1.die Tiere unter Berücksichtigung des der Rasse entsprechendem Bedarfs regelmäßig zu pflegen und für ihre Gesundheit Sorge zu tragen,

2.gegen die häufigsten Infektionskrankheiten, insbesondere Katzenseuche, Katzenschnupfen zu impfen und zu entwurmen. Nach Maßgabe des Tierarztes sind bei Bedarf zusätzliche Impfungen vornehmen zu lassen,

3.die Unterbringung mindestens einmal täglich zu überprüfen und Mängel unverzüglich abzustellen,

4.den Aufenthaltsbereich der Katzen sauber zu halten

5.Die Futter-, Tränkgefäße und Toiletten müssen aus gesundheitsunschädlichem und leicht zu reinigendem Material bestehen und täglich gereinigt werden.

6.Die Schlafplätze und der Aufenthaltsbereich sind sauber und trocken zu halten; sie dürfen aufgrund ihrer Art und Beschaffenheit keine Gesundheitsschäden verursachen. Zweiter Abschnitt. Haltung in Räumen§ 4 Anforderungen an das Halten in Privathaushalt und Katzenzuchten

(1)Katzen dürfen nur dann in Räumen gehalten werden, wenn die Anforderungen der Absätze 2 bis 5 erfüllt sind.

(2)Die Räume müssen mindestens 2,0 m hoch sein und eine Grundfläche von mindestens 15m²aufweisen. In Räumen gem. Satz 1 dürfen maximal 2 Katzen gehalten werden. Für jede weitere Katze ist eine Grundfläche von mindestens 4,0 m²zusätzlich vorzusehen. Für Jungtiere bis zum Absetzen muss keine zusätzliche Grundfläche vorgesehen werden. (3)Die Räume müssen erhöhte Ruheflächen, Rückzugsmöglichkeiten, geeigneten Kletter-und Kratzgelegenheiten sowie Beschäftigungsmöglichkeiten pro Katze aufweisen. Sofern die Katzen ohne Freigang gehalten werden, muss mindestensje eine Katzentoilette pro Katze zur Verfügung stehen. Pro Raum sollen mindestens zwei Schlafplätze mehr verfügbar sein als Katzen darin gehalten werden. Schlaf-, Fress-und Toilettenbereiche müssen voneinander abgetrennt sein.

Чему бы жизнь нас не учила, но сердце верит в чудеса........
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