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Nebenkosten помощь

16.02.21 20:27
Re: Nebenkosten помощь
 
*ell* патриот
*ell*

Die Aufwendungen der durchzuführenden Legionellenprüfung können nur dann vom Vermieter auf den Mieter im Rahmen der Nebenkostenabrechnung abgewälzt werden, wenn es sich insoweit um umlagefähige Betriebskosten nach § 1 Abs. 1 BetrKostVO handelt. Dies sind in erster Linie Kosten die durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen und keine Instandsetzungs- oder Instandhaltungskosten darstellen.Die nach den obigen Ausführungen mietvertragliche Verpflichtung der regelmäßig wiederkehrende Untersuchungen nach §14 TrinkwVO zur mikrobiologischen und chemischen Qualität des Wassers können insoweit grundsätzlich als laufende Kosten der Wartung der Warmwasseranlage eingeordnet werden und nach § 8 HeizkV unter die Kosten der Warmwasserversorgung gezählt werden; vgl. Lützenkirchen in: Lützenkirchen, Mietrecht, 2. Aufl. 2015, § 8 HEIZKV, Rn. 7.

Я​ знаю точно - растает лёд, в тиши полночной иволга запоёт и рыжею девчонкой, тёплою ото сна, в озябший мир придёт весна!
 

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