Deutsch

Помогите написать приглашение

20.12.20 14:08
Re: Помогите написать приглашение
 
Gruendig постоялец
в ответ profbau 03.12.20 08:57, Последний раз изменено 20.12.20 14:12 (Gruendig)

Persönliche schriftliche Erklärung der familiären Lebensgemeinschaft in Deutschland



Von Herrn und Lebensgefährter von (geb.XXXX in XXX, Staatsangehörigkeit: russisch):


Sehr geehrte Damen und Herren,



Unsere Ehe/Lebenspartnerschaft dient einzig und allein dem Zweck, eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft (= gemeinsame Lebensführung in Form einer dauerhaften, ernsthaften Beistandschaft; gemeinsamer Lebensmittelpunkt; keine Trennung; keine einfache, ausschließliche Begegnungsgemeinschaft) zu begründen und aufrecht zu erhalten.
Es ist definitiv nicht beabsichtigt, die eheliche/lebenspartnerschaftliche Gemeinschaft oder die familiäre Lebensgemeinschaft aufzugeben, insbesondere wurde bzw. wird keine Scheidungsklage eingereicht oder die Aufhebung der lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft beantragt. Sollten wir uns trennen und die eheliche/lebenspartnerschaftliche Lebensgemeinschaft nicht mehr fortführen, oder sollte die familiäre Lebensgemeinschaft aufgegeben werden, werde ich dies unverzüglich der Ausländerbehörde mitteilen.



Hiermit erkläre ich ausdrücklich und übereinstimmend mit meiner Ehepartnerin, in ehelicher Lebensgemeinschaft/lebenspartnerschaftlicher Gemeinschaft in familiärer Lebensgemeinschaft unter Führung eines gemeinsamen Hausstandes zusammenzuleben. Eine Änderung dieser Verhältnisse ist definitiv nicht geplant. In vorgenanntem Sinne leben wir, bzw. werden wir in Zukunft weiter gemeinsam in meiner Wohnung zusammenleben:


-----------------------



Ich bin darauf hingewiesen worden, dass unrichtige oder unvollständige Angaben den Straftatbestand des § 95 Abs.2 Nr.2 oder des § 96 Abs. 1 AufenthG erfüllen. Diese Straftaten können mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bzw. 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Außerdem kann nach § 55 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG ausgewiesen werden, wer falsche Angaben zur Erlangung eines Aufenthaltstitels macht. Gleiches gilt, wenn gegen Rechtsvorschriften verstoßen wird, wozu auch unvollständige und unrichtige Angaben zum vorstehenden Sachverhalt gehören. Gemäß § 58 Abs.3 Nr.6 AufenthG kann zudem abgeschoben werden, wer zum Zwecke der Täuschung unrichtige Angaben macht oder Angaben verweigert.

 

Перейти на