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Переезд в воскресенье

09.09.20 10:50
Re: Переезд в воскресенье
 
Praha* местный житель
в ответ Ulian@ 09.09.20 09:51

Grundsätzlich ist es nicht gestattet, das Umziehen am Feiertag oder an einem Sonntag in Angriff zu nehmen. In diesem Zusammenhang soll auf das sogenannte Feiertagsgesetz verwiesen werden, das genaue Regelungen zu dieser Thematik enthält. Im § 4 des Feiertagsgesetzes sind diese Punkte exakt beschrieben.

Laut Feiertagsgesetz gibt es Tätigkeiten, die weder an Feiertagen noch an Sonntag erlaubt sind. Dabei handelt es sich hauptsächlich um aufschiebbare Vorhaben, die auch an einem normalen Wochentag ausführbar sind. Außerdem wird im Feiertagsgesetz beschrieben, dass nur unaufschiebbare Arbeitsvorhaben hinsichtlich der Erledigung landwirtschaftlicher oder häuslicher Aufgaben an Sonn- und Feiertagen durchgeführt werden dürfen.

Zu diesen unaufschiebbaren Arbeiten kann auch ein Umzug zählen. Allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Gesetzliche Vorschriften:

  • Ein Umzug kann eine unaufschiebbare Arbeit sein, falls es Fristen gibt, die nicht überschritten werden dürfen.
  • Am Sonntag unterliegen Umzugsfahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 7,5 Tonnen einem Fahrverbot. Außerdem dürfen die Transporter laut § 30 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung nicht mit einem Anhänger kombiniert werden. Das Fahrverbot muss in der Zeit zwischen 0.00 Uhr bis 22.00 Uhr eingehalten werden.
  • Der Einsatz von Fahrzeugen für den Umzug am Sonntag ist stark eingeschränkt. Ein Kleintransporter ist aber erlaubt.
  • Für Fahrzeuge, die lediglich aus einer Zugmaschine bestehen oder die zu den Sattelzugmaschinen gehören, gilt das Fahrverbot nicht. Dasselbe trifft auf den Schienen-Straßen-Güterverkehr zu, falls die zu überwindende Distanz 200 km nicht überschreitet.
  • Beim Umziehen an einem Feiertag und am Sonntag muss das Bundes-Immissionsschutzgesetz beachtet werden, bei dem es um die Reduzierung von Geräuschen geht.
  • Erschwerend für den Umzug an einem Sonntag kommt hinzu, dass handwerkliche Tätigkeiten, die mit viel Lärm verbunden sind, vermieden werden müssen.
  • Hausordnungen zum Mietvertrag untersagen ebenfalls das lautstarke Bohren, Musik und Hämmern am Sonntag und am Feiertag.
  • Kleintransporter dürfen an Sonntagen nur ohne zusätzlichen Anhänger unterwegs sein. Ansonsten kann ein Bußgeld von 120 Euro erhoben werden.
 

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