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Возобновление дела после отказа из-за языка выученного не в семье

22.07.20 07:07
Re: Возобновление дела после отказа из-за языка выученного не в семье
 
Ivaninho завсегдатай
Ivaninho
в ответ Ivaninho 22.07.20 07:06, Последний раз изменено 22.07.20 07:15 (Ivaninho)

Письмо из BVA от июля 2020 года с просьбой объяснить почему конкретно нужно возобновить дело с обоснование причины (гугл перевод):

Sehr geehrte Frau X,


Bezug nehmend auf Ihren undatierten Antrag der am 12. Februar 2020 beim Bundesverwaltungsamt eingegangen ist, teile ich Folgendes mit:

Mit Antrag vom 16. Dezember 1998 begehrten Sie die Erteilung eines Aufnahmebescheides als Spätaussiedlerin nach § 27 Abs. 1 BVFG.

Dieser Antrag wurde nach meinen Erkenntnissen mit Bescheid vom 10. August 2020 (моё примечание: тут ошибка - не 2020, а 2000, день и месяц корректен) abgelehnt, da die Voraussetzungen für eine Anerkennung als Spätaussiedler bei Ihnen nicht vorlagen.

Nach Abschluss der anschließenden Widerspruchsfrist hat die Ablehnung Ihres Aufnahmeantrags Bestandskraft / Rechtskraft (dauerhafte Wirksamkeit) erlangt. Zu einer erneuten Prüfung des gleichen Aufnahmebegehrens besteht somit bei Ihnen ohne weiteres keine Veranlassung mehr.

Ist ein Aufnahmeantrag bestandskräftig abgelehnt worden, kann eine erneute Entscheidung über das gleiche Aufnahmebegehren nur verlangt werden, wenn die Voraussetzungen nach 51 Verwaltungsverfahrensgesetz für ein Wiederaufgreifen des Verfahrens geltend gemacht werden.

Ein Wiederaufgreifen des Verfahrens kommt nach § 51 Abs. 1 VwVfG nur dann in Betracht, wenn sich die dem rechtskräftigen Verwaltungsakt zugrunde liegende Sach- und Rechtslage nachträglich zu Gunsten des Betroffenen geändert hat (Nr. 1), oder neue Beweismittel vorliegen, die eine für den Betroffenen günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würden (Nr. 2), oder Wiederaufnahmegründe entsprechend § 580 der Zivilprozessordnung (ZPO) gegeben sind (Nr. 3).

Leider haben Sie uns keine Begründung für das Wiederaufgreifen mitgeteilt.

Ich bitte Sie daher darum, nunmehr ausführlich darzulegen, welche Umstände sich seit der Ablehnung des Ursprungsantrags offensichtlich zu Ihren Gunsten geändert haben, um prüfen zu können, ob in Ihrem Fall Wiederaufgreifen des Verfahrens zulässig ist.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

 

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