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Миниджоб.

04.07.20 17:51
Re: Миниджоб.
 
вадим150 местный житель
вадим150
в ответ вадим150 04.07.20 16:55, Последний раз изменено 06.07.20 15:05 (вадим150)

Люди добрые!!!! Извиняйте за беспокойство..Вот.нашел.Блин,сам спросил ,сам и нашел.улыб


"Wird die Nebenbeschäftigung vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld aufgenommen, wird sie sowieso nicht aufs KUG angerechnet. Beispiel: Eigentlich verdienen Sie 3.000 € brutto, in Kurzarbeit aber nur 1.500 €. Der bereits vorhandene Minijob von 450 € wird nicht auf den Differenzbetrag von 1.500 € angerechnet –>Ihr Kurzarbeitergeld wird nicht gekürzt!


И это..

Das heißt:

Es kann ein Verdienst (Minijob + Kurzarbeitergeld + verbliebener IST-Lohn) bis zu der Grenze erzielt werden, die den ursprünglichen “normalen” Verdienst nicht übersteigt.


И ,вот,еще.

Bisher galt: Wenn Sie nach Eintritt von Kurzarbeit eine Nebentätigkeit neu aufnehmen, wird das daraus erzielte Entgelt auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Vom 1. Mai bis zum 31. Dezember 2020 gilt folgende Sonderregelung: Beschäftigte in Kurzarbeit können einen Nebenverdienst bis zur Höhe ihres ursprünglichen Einkommens haben, ohne dass dieser auf das Kurzarbeitergeld angerechnet wird. Einzige Bedingung: Sie dürfen die Höhe des Lohns nicht überschreiten, den sie vor der Kurzarbeit bekommen haben.

 

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