Миниджоб.
Люди добрые!!!! Извиняйте за беспокойство..Вот.нашел.Блин,сам спросил ,сам и нашел.
"Wird die Nebenbeschäftigung vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld aufgenommen, wird sie sowieso nicht aufs KUG angerechnet. Beispiel: Eigentlich verdienen Sie 3.000 € brutto, in Kurzarbeit aber nur 1.500 €. Der bereits vorhandene Minijob von 450 € wird nicht auf den Differenzbetrag von 1.500 € angerechnet –>Ihr Kurzarbeitergeld wird nicht gekürzt!
И это..
Das heißt:
Es kann ein Verdienst (Minijob + Kurzarbeitergeld + verbliebener IST-Lohn) bis zu der Grenze erzielt werden, die den ursprünglichen “normalen” Verdienst nicht übersteigt.
И ,вот,еще.
Bisher galt: Wenn Sie nach Eintritt von Kurzarbeit eine Nebentätigkeit neu aufnehmen, wird das daraus erzielte Entgelt auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Vom 1. Mai bis zum 31. Dezember 2020 gilt folgende
Sonderregelung: Beschäftigte in Kurzarbeit können einen Nebenverdienst bis zur Höhe ihres ursprünglichen Einkommens haben, ohne dass dieser auf das Kurzarbeitergeld angerechnet wird. Einzige Bedingung: Sie dürfen die Höhe des Lohns nicht überschreiten, den sie vor der Kurzarbeit bekommen haben.