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Подтверждение или ещё раз "учиться" ?

06.01.20 21:21
Re: Подтверждение или ещё раз "учиться" ?
 
Терн патриот
Терн
в ответ Ladunja 05.01.20 20:16, Последний раз изменено 06.01.20 21:56 (Терн)

Защищен титул. Признание архитектору необязательно, только титул нужно признавать. Запутанно😁

4.3.3 Architekt/-in Der Beruf eines Architekten bzw. einer Architektin und seine Ausübung sind nicht reglementiert. Personen mit einer ausländischen Ausbildung in diesem Bereich können als Planer/-in oder Architekt/-in tätig sein. Geschützt ist lediglich die Berufsbezeichnung. Das Führen der Berufsbezeichnung „Architekt/-in“ ist z.B. notwendig, um nach der Hamburgischen Bauordnung bauvorlageberechtigt zu sein. Bei Bauprojekten ist es jedoch oft üblich, das Antrags- und Genehmigungsverfahren ohnehin durch ein darauf spezialisiertes kooperierendes Architekturbüro durchführen zu lassen. Geprüft werden die Abschlüsse nur für die Eintragung bei der Architektenkammer. Diese Eintragung ist auch erforderlich für das Führen der Berufsbezeichnung Architekt/-in. Die Prüfung geschieht „freihändig“. Grundlage sind eine Zeugnisbewertung durch die ZAB (Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen in Bonn) und eine zweijährige Berufspraxis. Oft geschieht die Anerkennung auch über die Ausnahmeregelung, dass als Architekt/-in anerkannt wird, wer acht Jahre Berufserfahrung nachweisen kann. Dies kann z.B. durch eingereichte Planungsunterlagen nachgewiesen werden. In diesem Fall ist sogar eine Anerkennung der Berufsausbildung ohne formellen Hochschulabschluss möglich.

https://www.diakonie-hamburg.de/export/sites/default/.content/downloads/Fachbereiche/ME/zaa/Leitfaden_Auflage7_Online.pdf?fbclid=IwAR0IG9dBVdLQlsZlBqpHYMNUfNwha1eVLwttKi7YJIaWYG5lqUFxKQuUq48

переводчик / перекладач / Übersetzerin
 

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