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Покупка квартиры с митером

06.01.20 08:38
Re: Покупка квартиры с митером
 
Vladislava1989 постоялец
Vladislava1989
в ответ Tomara72 06.01.20 01:03

Не делайте глупостей. Изучите сначала Härteklausel⤵️

https://www.mietrecht.org/eigenbedarf/eigenbedarfskuendigu...


Мои знакомые не могли выселить здорового, относительно молодого мужика только потому , что он не смог наити подходящую квартиру в Берлине . Его адвокат предоставил доказательства отказов и упомянул про Wohnungsnot in Berlin , это также Härtefall. ⤵️


6. Fehlender Ersatzwohnraum

Findet der Mieter nach einer Eigenbedarfskündigung keinen

  • angemessenen Ersatzwohnraum
  • zu zumutbaren Bedingungen,
  • obwohl er unmittelbar nach dem Zugang der Kündigung alle ihm möglichen und sowohl persönlich als auch wirtschaftlich zumutbaren Bemühungen unternommen hat,

stellt dies eine Härte i. S. d. § 574 Abs.2 BGB dar, die ein Widerspruchsrecht und einen in der Regel befristeten Fortsetzungsanspruch begründet, wenn keine Umstände vorliegen, aus denen sich ergibt, dass das Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses gegenüber dem Interesse des Mieters an der Fortsetzung des Vertrages überwiegt.

Auch eine Räumungsfrist gem. § 721 ZPO kann wegen fehlenden Ersatzwohnraums gewährt werden (vgl. AG Mannheim, Urteil vom 14.08.2009 – 14 C 29/09). Dies ist sogar dann möglich, wenn der Mieter noch keine Bemühungen unternommen hat, eine Ersatzwohnung zu finden (vgl. LG Wuppertal vom 17.10.1994 – 6 T 792/94-, wonach die Pflicht des Mieters, sich um Ersatzwohnraum zu bemühen, im Allgemeinen erst mit der Rechtskraft des Räumungsurteils beginnt).

Vollstreckungsschutz gem. § 765a ZPO kann in der Regel nicht gewährt werden, da fehlender Ersatzwohnraum und sogar die drohende Obdachlosigkeit allein keine sittenwidrige Härte darstellen, sofern keine weiteren Umstände hinzukommen (vgl. AG Düsseldorf, Beschluss vom 19.03.1997 – 64 M 1397/97; beachte aber die Möglichkeit von Vollstreckungsschutz bei sonst erforderlichem doppeltem Umzug s.o.)

Alles Wichtige zum Mieterschutz bei fehlendem Ersatzwohnraum finden Sie im Artikel: „Eigenbedarf: Mieter findet keine Wohnung – Was nun?

 

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