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Подтверждение или ещё раз "учиться" ?

05.01.20 19:37
Re: Подтверждение или ещё раз "учиться" ?
 
7495 завсегдатай
7495
in Antwort delta174 05.01.20 19:29

Wenn Sie ein Studium der Architektur (Hochbau-, Innen- und Landschaftsarchitektur) oder Stadtplanung an einer ausländischen Hochschule außerhalb der Europäischen Union (EU) absolviert haben und in Deutschland arbeiten möchten, können Sie sich auf dem Arbeitsmarkt bewerben und vorbehaltlich einer Aufenthalts-und Arbeitserlaubnis, Tätigkeiten eines Architekten/einer Architektin (z.B. als Angestellte/r in einem Architekturbüro) ausüben.


Sie dürfen aber nicht die Berufsbezeichnung "Architekt/in"oder „Stadtplaner/in“führen und sind nicht bauvorlageberechtigt.


Die Berufsbezeichnung "Architekt/in" ist in Deutschland geschützt. Sie können sich nur dann offiziell "Architekt/in" nennen und diese Bezeichnung z.B. auf Ihrer Visitenkarte verwenden, wenn Sie eine formale Erlaubnis dazu haben. Diese formale Erlaubnis erfolgt im Rahmen der Eintragung in die "Architektenliste" bei der zuständigen Architektenkammer.

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