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Официальное трудоустройство репетитором для студента

11.12.19 10:57
Re: Официальное трудоустройство репетитором для студента
 
Vihuhol прохожий
в ответ Vihuhol 11.12.19 10:39

Нашла следующий документ: https://www.uni-bonn.de/studium/studium-in-bonn-fuer-inter...


Судя по нему преподавателям музыки фрилансерство разрешено: "Manche Studierende möchten ihr Studium lieber durch eine selbständige Tätigkeit finanzieren als durch abhängige Beschäftigung. Dafür gibt es viele Möglichkeiten: als Übersetzer/-in, Software-Entwickler/-in, selbständige Reinigungskraft, Musikoder Sprachlehrer/-in etc. Auch das ist aufenthaltsrechtlich möglich (§ 21 Absatz 6 Aufenthaltsgesetz), allerdings muss die Ausländerbehörde die selbständige Tätigkeit gesondert genehmigen. Die Arbeit darf vom Umfang her nicht den Erfolg des Studiums gefährden. Sie sollte sich deshalb in den zeitlichen Grenzen der Regeln für abhängige Beschäftigung halten. Wer einen Vollzeitbetrieb starten will, wird die Genehmigung nicht bekommen."

 

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