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Подготовка к отъезду

08.12.19 11:08
Re: Подготовка к отъезду
 
  Senbi завсегдатай

расскажите мне о штрафе, пожалуйста!


Bereits seit November 2015 benötigen Mieter bei einem Neueinzug eine Bescheinigung vom Vermieter, die sogenannte Wohnungsgeberbestätigung. Sofern diese nicht innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug bei der zuständigen Behörde vorgelegt wird, drohen empfindliche Bußgelder.

Richtig teuer wird es für Vermieter, die „Briefkästen“ vermieten, d.h. die Adressen Ihrer Wohnungen Dritten anbieten, obwohl diese gar nicht beabsichtigen, in die Wohnung einzuziehen. Dafür wird eine Geldbuße in Höhe von bis zu 50.000,00 EUR verhängt.

 

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