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Переезд

21.10.19 14:37
Re: Переезд
 
Ladunja патриот
Ladunja
в ответ dieter72 21.10.19 12:24

Действительно

Mit Inkrafttreten des 9. SGB II-Änderungsgesetzes wurde der Abs. 4 ge- ändert. Ab dem 01.08.2016 soll die leistungsberechtigte Person vor Ab- schluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft die Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen kommunalen Trägers zur Be- rücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn die Aufwen- dungen für die neue Unterkunft angemessen sind. Die Erforderlichkeits- prüfung im Rahmen der Zusicherung für die Anerkennung der Angemes- senheit der Aufwendungen am neuen Wohnort ist nicht mehr vorgese- hen.Nur wenn die leistungsberechtigte Person nach § 22 Abs. 6 SGB II Woh- nungsbeschaffungskosten und Umzugskosten vom bisher zuständigen kommunalen Träger oder eine Mietkaution bzw. Genossenschaftsanteile vom zukünftig zuständigen kommunalen Träger begehrt, muss sie sich vor Abschluss des Vertrags ebenfalls eine Zusicherung über die Erfor- derlichkeit vom bisher zuständigen kommunalen Träger einholen. Diese prüft er jedoch nur, wenn auch Leistungen für den Umzug (Wohnungs- beschaffungskosten, Umzugskosten) bei ihm beantragt wurden. Ist dies nicht der Fall, wird der bisherige Träger keine Prüfung durchführen.


Теперь надо у нового все выяснять. У старого можно просить деньги на переезд.

Человеческое здоровье важнее бизнеса
 

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