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Пенсия

29.08.19 09:08
Re: Пенсия
 
ryba solotaja коренной житель
ryba solotaja

Rentenversicherung

Wenn Sie ab dem 1. Januar 2018 eine geringfügige Beschäftigung aufgenommen haben, sind Sie mit einem Anteil von 3,6 Prozent (vorher 3,7 Prozent) rentenversicherungspflichtig. Davon können Sie sich allerdings jederzeit befreien lassen. Dazu müssen einfach nur Sie ein Formular der Minijobzentrale ausfüllen und bei Ihrem Arbeitgeber einreichen.

Lassen Sie sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien, genießen Sie den vollen Versicherungsschutz mit allen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu gehören auch Reha-Maßnahmen, Erwerbsminderungsrenten und eine staatliche Förderung zur Riester-Rente.

Minijobber, die den Rentenversicherungsbeitrag nicht zahlen, erwerben aufgrund des geringeren Pauschalbeitrags nur anteilige Beitragsmonate für die Beschäftigungszeiten, die Voraussetzung für einen Rentenanspruch sind. Sie können Ihre Beiträge zur Rentenversicherung freiwillig aufstocken und dadurch vollwertige Beschäftigungszeiten erwerben. Da der Arbeitgeber für eine geringfügige Beschäftigung bereits einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 15 Prozent des Lohns leistet, müssen Sie als Minijobber lediglich die Differenz zum allgemeinen Beitragssatz von derzeit 18,6 Prozent begleichen. Diese entspricht momentan 3,6 Prozent (Stand: März 2018).

- Какая Вы прелесть ! - сказал незнакомый мужчина. Не местный - подумала Милочка и улыбнулась....
 

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