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Иммиграция для внука еврея

15.07.19 10:17
Re: Иммиграция для внука еврея
 
pfeiferm1966 свой человек
pfeiferm1966

Sonderregelungen für Angehörige bestimmter Staaten

Sie können ohne Visum nach Deutschland einreisen und länger bleiben, wenn Sie Staatsangehörige oder Staatsangehöriger eines der folgenden Länder sind (§ 41 Abs. 1 AufenthV):

Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Republik Korea, USA.

Sie haben auch die Möglichkeit in Deutschland zu arbeiten. Sie können jede Beschäftigung ausüben, wenn Sie ein Arbeitsplatzangebot haben und die Bundesagentur für Arbeit zugestimmt hat. Die Anerkennung Ihres Berufsabschlusses ist nur erforderlich, wenn Sie in einem reglementierten Beruf arbeiten wollen (zum Beispiel als Arzt/Ärztin, Krankenpfleger/-in, Erzieher/-in).

Voraussetzung ist eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Erwerbstätigkeit. Diese müssen Sie innerhalb von drei Monaten nach der Einreise und vor der Arbeitsaufnahme bei der Ausländerbehörde in der Stadt beantragen, in der Sie leben wollen. Die Adressen der Ausländerbehörden finden Sie auf der Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

 

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