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Пенсионные накопления при выезде из КЗ
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hartung.65 коренной житель
in Antwort teewee 18.06.19 17:41
Nach dem Fremdrentengesetz werden Ihnen auch
Rentenbeiträge, die Sie in Ihrem Herkunftsland
gezahlt haben, angerechnet – und zwar dann, wenn
Sie diese zu einer vergleichbaren gesetzlichen
Rentenversicherung wie in Deutschland entrichtet
haben und diese dort verblieben sind.
Wurden Ihnen jedoch Beiträge erstattet, kann die Beschäftigungszeit nicht berück- sichtigt werden.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/In...