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Негде поплакать, вот я и к вам

22.05.19 12:19
Re: Негде поплакать, вот я и к вам
 
  Онекин посетитель
в ответ Um_nik 22.05.19 12:04
После вчерашней темы пошла и купила себе бич пакет(я серьезно), съела, сижу сытая, живот болит.

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что ж вы так на себе все испытываете, хотя люди уже давно все на подопытных кроликах проверяют.

После сегодняшней пойду, получается, шоколадок ловить?

Не, не надо..

14.02.2018

Sex im Bordell endet mit Vergewaltigung

VON KLAUS UTZNI

Eine Prostituierte in Augsburg verspürte Schmerzen und wollte nicht mehr, doch der Freier machte weiter. Nun wurde ihm vor dem Amtsgericht der Prozess gemacht.

Auch in einem Bordell gilt der Grundsatz „Nein heißt Nein“. Ein Freier darf die bezahlte sexuelle Leistung einer Prostituierten nicht mit Gewalt durchsetzen. Ein Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Bernhard Kugler hatte sich jetzt mit einem solch ungewöhnlichen und eher seltenen Fall zu beschäftigen. Es verurteilte einen 20-Jährigen wegen Vergewaltigung zu einer Jugendstrafe von 21 Monaten auf Bewährung.

Angeklagter bekannte sich zur Tat

Der junge Afrikaner hatte im September 2017 eine Prostituierte, 41, in der Hasengasse besucht. Während des von dem Freier bezahlten Geschlechtsverkehrs hatte die Frau Schmerzen verspürt und den 20-Jährigen mit den Worten „Runter von mir“ aufgefordert, aufzuhören. Doch der Mann machte weiter, die Prostituierte wehrte sich, konnte sich aber der Situation nicht entziehen. Sie alarmierte danach die Polizei, die den jungen Mann festnehmen konnte. Der Afrikaner kam Ende September 2017 in Untersuchungshaft.

Im Prozess kam es auf Anregung des Vorsitzenden Richters zu einer Verfahrensabsprache mit Staatsanwältin Melanie Ostermeier und der Verteidigerin Natalia Petrunyak. Der junge Angeklagte räumte die Vorwürfe ein. „Ich habe mich nicht mehr kontrollieren können. Erst danach wusste ich, dass ich etwas falsch gemacht habe“, gab er über einen Dolmetscher zu Protokoll. Die Frau sagte als Zeugin, sie habe dem Mann deutlich zu verstehen gegeben, dass er aufhören solle.

Freier zu Jugendstrafe mit Sozialstunden verurteilt

Das Jugendschöffengericht setzte die Jugendstrafe auf 21 Monate fest, gewährte Bewährung und hob den Haftbefehl auf. Der 20-Jährige muss als Auflage 80 Sozialstunden leisten und ein Gespräch mit dem Verein „Die Brücke“ führen.
 

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